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Am 28. Januar 2022 jährt sich die Einführung des sogenannten „Radikalenerlasses“ zum 50. Mal. Wer im öffentlichen Dienst als Beamtin oder Beamte arbeiten wollte, wurde vom Inlandsgeheimdienst jahrelang auf seine*ihre Verfassungstreue überprüft. Lagen Zweifel vor, folgten „Anhörungen“. Heute geht man davon aus, dass 3,5 Millionen Menschen vom Verfassungsschutz überprüft wurden. 11.000 Berufsverbotsverfahren wurden geführt. Es kam zu 1.250 Nichteinstellungen, 2.200 Disziplinarverfahren von bereits Beschäftigten und 260 Entlassungen. Der damalige Bundeskanzler Willi Brandt (SPD), der sich 1972 mit den Ministerpräsidenten der Länder auf den sogenannten „Radikalenerlass“ verständigte, erkannte in ihm später einen großen Fehler. Der niedersächsische Landtag entschuldigte sich als einziger Landtag im Jahre 2016 bei den Betroffenen. Bayern ist davon weit entfernt. Im Gegenteil: Der bayerische Staat verlangt von Lehrenden, die zukünftig im Staatsdienst arbeiten möchten, quasi eine „Selbstüberprüfung“. Dafür legt er ihnen den „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue*“ zum Ankreuzen vor. Aufgelistet werden dort auch linke Organisationen und Parteien, die eines gemeinsam haben: Es sind legale Organisationen. Die GEW Bayern fordert deshalb die Abschaffung dieses Fragebogens und die Rehabilitierung sowie Entschädigung der vom sogenannten „Radikalenerlass“ Betroffenen.

Ausstellung zum Verleih: „‚Vergessene‘ Geschichte – BERUFSVERBOTE – Politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Ausstellung zum sogenannten Radikalenerlass und den Berufsverboten einer niedersächsischen Initiative stellt den sogenannten Radikalenerlass mit seinen insbesondere innenpolitischen Folgen und Langzeitwirkungen dar. Dazu werden die Ereignisse in die deutsche Geschichte (Kaiserreich, Weimarer Republik, Nazidiktatur und Bonner Republik), die gekennzeichnet ist durch Repressionen gegen linke Oppositionelle, eingeordnet. Kritisch Bezug genommen wird dabei auch auf die parallel dazu verlaufene Entwicklung der Inlandsgeheimdienste, die durch Bespitzelung den Behörden die Grundlagen für Kriminalisierung, Verfolgung und später auch für die Berufsverbote lieferten.

Die Ausstellung will Menschen – vor allem auch jüngere – informieren und dieses unrühmliche Kapitel bundesdeutscher Nachkriegsgeschichte vor dem Vergessen bewahren. Sie möchte zur Auseinandersetzung über Grund- und Menschenrechte wie z. B. Meinungsfreiheit und die Rolle von Inlandsgeheimdiensten anregen.

Hinweis: Die Ausstellung wird am 19.2. im Rahmen der Veranstaltung „Der ‚Radikalenerlass‘ feiert Geburtstag“, wenn diese in Präsenz stattfinden kann, im DGB-Haus in Nürnberg gezeigt.

Umfang der Ausstellung: 20 farbige Tafeln (77,8 x 110 cm) auf 3 mm Hartplastik mit je 2 Aufhängeösen

Versand: Das Ausleihen ist kostenlos (Spenden werden gerne entgegengenommen), die Transportkosten müssen selbst getragen werden.

Begleitmaterial: Ausstellungsbroschüre, Plakat, PowerPoint-Präsentation zur Einführung

Kontakt: Cornelia Booß-Ziegling, T.: 05 11 625212, booss-ziegling@t-online.de   

Spendenkonto:
IBAN DE 22 3101 0833 1963 0609 20
BIC CCBADE31
Santander Consumer Bank, Kontoinhaberin C. Booß-Ziegling
Stichwort: Berufsverbote      

Info zum Titelbild der Ausstellung: Ölgemälde des Bremer Malers Jürgen Waller: „Die lädierte Identität des vom Berufsverbot betroffenen Kunsterziehers H. J. Schreiber"