
Urteil des OVG Niedersachsen
Schulleiter erhält 31.000 Euro für „Zuvielarbeit“
In einem wegweisenden Urteil hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht einem Schulleiter einen finanziellen Ausgleich für „Zuvielarbeit“ gewährt – und damit die Forderung der GEW nach Arbeitszeiterfassung bestärkt.