Eine unfaire dienstliche Beurteilung, falsche Eingruppierung oder sogar Kündigung? Die Landesrechtsstelle berät dich und kann Rechtsschutz gewähren, wenn nötig bis in die letzte Instanz, vorausgesetzt, du bist Mitglied der GEW Bayern und zahlst den satzungsgemäßen Beitrag.
Neben den für die Prüfung des Falles erforderlichen Unterlagen stellst du einen formellen Rechtsschutzantrag. Das Formular erhältst du bei der Landesrechtsstelle oder der Landesgeschäftsstelle.
Für eine reine Beratung durch die Landesrechtsstelle muss kein Rechtsschutzantrag gestellt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs, aber auch nach Dringlichkeit, die sich vor allem aus laufenden Fristen ergeben kann, bearbeitet.
Rechtsschutz wird grundsätzlich nicht bewilligt für Verfahren oder Anwaltsvertretungen, die ohne vorherige Mitwirkung der GEW-Rechtsschutzstelle eingeleitet wurden.