
VGH bestätigt GEW-Rechtsauffassung: Verantwortung für den Arbeitsschutz an...
23.08.2010
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim hat Klarheit geschaffen: Der Arbeitsschutz an Schulen ist Sache des Landes Baden-Württemberg. Die Hauptpersonalräte haben ein umfassendes Mitbestimmungsrecht, entsprechende Verfahren zu...