Zum Inhalt springen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Keine Kostenerstattung für Lehrkräfte bei Klassenfahrten

Mit Urteil vom 21.07.2016 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden, dass verbeamtete Lehrkräfte vorab auf die Geltendmachung von Reisekosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen wirksam verzichten können. Es verstoße insbesondere dann nicht gegen Treu und Glauben, wenn im Dienstreiseformular systematisch ein (Teil-)Verzicht auf Reisekosten abgefragt werde.