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HFL

Übergabe der Unterschriften für die Heilpädagogischen Förderlehrkräfte

Mehr als 2000 Unterschriften wurden am 29.09. dem Kultusministerium übergeben. Viele Kolleg*innen waren da und sie waren laut!

Das Bündnis für die Heilpädagogischen Förderlehrkräfte (HFL) hatte für den 29.09.2023 zur Kundgebung vor dem Kultusministerium in München aufgerufen. Das Bündnis, das sind die Initiatorinnen der Petition für die HFL und die Gewerkschaften GEW und ver.di. Etwa fünfzig HFL versammelten sich und in Reden und Transparenten wurde auf die Situation der HFL aufmerksam gemacht. In einem offenen Brief wurde der ehemalige Staatsminister Prof. Dr. Piazolo Anfang September angeschrieben und gebeten, zur Übergabe der Unterschriften zu kommen. Leider war er durch den Wahlkampf verhindert, aber der zuständige Ministerialrat Klaus Gößl nahm die Unterschriften entgegen. Eine Delegation wurde im Ministerium empfangen. Beim Fachgespräch wurde großes Verständnis für die Situation der HFL gezeigt. Staatsminister Piazolo schrieb einen Brief an den Staatsminister für Finanzen Alfons Füracker und bat um eine Lösung für die Ungerechtigkeiten bei der Vergütung.

Schon seit Jahrzehnten fordern die HFL eine Aufwertung ihrer anspruchsvollen Arbeit in den unterschiedlichsten sonderpädagogischen Arbeitsfeldern. Die Heilpädagogischen Förderlehrer*innen sind ausgebildete Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen, aber auch Heilpädagog*innen. Nach einer zweijährigen berufsbegleitenden, staatlich organisierten Zusatzausbildung arbeiten sie als Heilpädagogische Förderlehrer*innen in Förderschulen, Schulvorbereitenden Einrichtungen, Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen oder Mobilen Sonderpädagogischen Diensten. Sie sind bestens und hoch spezialisiert ausgebildet und verknüpfen Heilpädagogik mit Unterrichtsgestaltung. Sie arbeiten eng mit den Sonderpädagog*innen an Förderschulen zusammen und gestalten eigenständig den Unterricht. Verglichen mit der Bezahlung der Berufsgruppen, aus denen sie kommen, ist die Vergütung nicht attraktiv. Das Bündnis meint aber: Qualifikation muss sich doch lohnen!

Als Ergebnis der Petition für eine Höhergruppierung der HFL schuf das Kultusministerium dieses Jahr ein neues Berufsbild, die Fachlehrkraft für Sonderpädagogik. Mit dieser Qualifikation ist die Möglichkeit einer Verbeamtung verbunden, außerdem eine deutlich bessere Vergütung (Besoldung A10), die Chance einer Beförderung (Besoldung A11), Zulagen (Orts- und Familienzuschlag) und ein höherer Status durch die Verankerung der Berufsgruppe im BayEUG Art. 59. Kollegen*innen, die aufgrund ihres Alters nicht mehr verbeamtet werden können, werden nach der Entgeltgruppe 9b TV-L mit einer Angleichungszulage in Höhe von 105 € entlohnt. Also kaum besser als HFL derzeit. Sechzehn Absolventen*innen starteten im September 2023 am Staatsinstitut in Ansbach die neue Ausbildung zur Fachlehrkraft für Sonderpädagogik. Der letzte HFL-Lehrgang endet im Juni 2024.

Die GEW begrüßte die Einführung der Fachlehrkraft, kritisierte aber, dass sich dadurch keine Verbesserungen für die HFL ergeben würde. Schnell zeigte sich auch Empörung aus dem Kreis der letzten HFL in Ausbildung. Eine Unterschriftenaktion wurde gestartet und das Bündnis für die HFL begann seine Arbeit.

Mehrere Schreiben von HFL an den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes sowie ein Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN führte zu einer neuen Behandlung, die in einer gemeinsamen Beschlussempfehlung endete. Diese fand auch im Landtag am 18.07.2023 eine breite Unterstützung. Die Staatsregierung wurde aufgefordert, „sich in der Mitgliederversammlung der TdL dafür einzusetzen, dass den heilpädagogischen Förderlehrerinnen und Förderlehrern [...] eine außertarifliche Zulage gewährt werden kann“ (18/30108). Mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) befinden sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (u.a. GEW und ver.di) aktuell in Tarifverhandlungen, dort setzen sich beide Gewerkschaften für die Sache ein. Das Finanzministerium vertritt den Freistaat in der TdL, weswegen das Schreiben des Kultusministeriums an das Finanzministerium wichtig ist.

Mit dem Rückenwind aus dem Kultusministerium erhofft sich das Bündnis endlich eine Lösung. Eine Zulage nach §16 Absatz 5 des Tarifvertrages der Länder könnte der Freistaat nach Ansicht der Tarifexpert*innen auch ohne Zustimmung des Arbeitgeberverbandes gewähren und würde das Gehalt bei voller Ausschöpfung in den Bereich der Entgeltgruppe EG 10 des TV-L bringen. Auch eine Eingruppierung in die EG 10 wäre für die HFL und den neu geschaffenen Beruf der (angestellten) Fachlehrerkraft für Sonderpädagogik angemessen. Die GEW fordert bekanntlich seit langem die sogenannte Paralleltabelle, damit die Besoldung A10 der künftig verbeamteten Fachlehrkräfte für Sonderpädagogik der EG 10 entsprechen würde. Derzeit verdienen angestellte Fachlehrkräfte ein Entgelt nach der Entgeltgruppe EG 9b mit Zulage, also fast dasselbe wie HFL.

Pressesprecher Herr Otto, Ministerialrat Herr Gößl, Frau Kränzlein (Petition für die HFL), Frau Kolbova (Sprecherin für die HFL von ver.di), Herr Kohl (stellv. Landesvorsitzender der GEW)

Die Kundgebung werden alle Teilnehmer*innen so schnell nicht vergessen. Die Transparente bringen die Anliegen auf den Punkt. Die Redebeiträge verdeutlichen den Mangel an Wertschätzung, aber auch die Freude an der Arbeit. Insgesamt wird die Bedeutung dieser Berufsgruppe für alle Kinder mit Förderbedarf überdeutlich und dass die Kolleg*innen laut sein können, war nicht zu überhören!