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Beratung

Sie haben Fragen zur Corona-Krise, Genehmigung von Elternzeit, Nebentätigkeiten, Fortbildungsanträgen, Versetzung/Abordnungen, Gehalt, Stellenbesetzung, Anordnung Mehrarbeit, Altersermäßigung, Zuruhesetzung, Arbeitszeugnissen oder anderen arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen oder tarifrechtlichen Themen? Die GEW Bayern bietet ihren Mitgliedern kostenlos Beratung.

 

Neben der Rechtsstelle stehen Ihnen jederzeit die Gewerkschaftssekretär*innen zur Verfügung. Sie sind sehr gut erreichbar, bitte beachten Sie die Informationen in den jeweiligen Bandansagen!

 

► für Fragen aus dem Organisationsbereich Sozialpädagogische Berufe

Nordbayern: Mario Schwandt, Sozialpädagogisches Büro Nürnberg, Tel. 0911 / 289 204; E-Mail: mario.schwandt(at)gew-bayern(dot)de

Südbayern: Gabriele Albrecht-Thum, Tel. 0160 44 80 581, E-Mail: gabriele.albrecht-thum(at)gew-bayern(dot)de

 

► für Fragen aus den Organisationsbereichen Weiterbildung (Nordbayern), Privatschulen und Hochschulen

Erwin Denzler, Tel. 0911/737 219, Mobil: 0151 181 473 51; E-Mail: erwin.denzler(at)gew(dot)bayern

 

► für Fragen aus den Organisationsbereichen Weiterbildung (Südbayern)

Gabriele Albrecht-Thum, Tel. 0160 44 80 581, E-Mail: gabriele.albrecht-thum(at)gew-bayern(dot)de

 

► für Münchner Mitglieder:

Siri Schultze, GEW-Stadtverband München, Tel. 089 544 081 50; E-Mail: info(at)gew-muenchen(dot)de

 

Allgemeiner Hinweis:

Es hat sich gezeigt, dass sich eine Vielzahl der Fragen dadurch beantworten lässt, indem man sich an die zuständige Stelle des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers wendet, insbesondere dann, wenn es um den Inhalt eines Bescheides oder einer sonstigen Erklärung dieser Stellen geht. Dasselbe gilt bei Fragen wegen Gehalt, Vergütung, Besoldung, Beihilfeleistungen und dergleichen. Auch die Mitglieder von Personalräten, Betriebsräten sowie Mitarbeitervertre­tungen können in vielen Fällen weiterhelfen.