Entgeltnachweis überprüfen lohnt!
Beamt*innen: Zuschläge für Familien mit Kindern in Ballungsräumen erhöht
Seit dem 1. April 2023 gilt das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile. Nachzahlungen erfolgen für den Zeitraum ab 01.01.2020. Eine Überprüfung lohnt. Für jeden Monat seit 01.01.2020 müssen die gezahlten Beträge mit den neuen Ansprüchen verglichen werden. Ein Mitglied hat seinen fehlerhaften Entgeltnachweis zum Anlass genommen und für jede Ortsklasse Vergleichsrechnungen erstellt. Diese können hier heruntergeladen werden, ebenso das Flugblatt der GEW zur Änderung mit weiteren Informationen.
Kontakt
Erwin
Saint Paul
Schatzmeister, Geschäftsführender Ausschuss, Landesvorstand, Leitungsteam Gewerkschaftliche Bildungsarbeit
Privat:
089 448 86 72
Downloads
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GEW-Flugblatt Änderung Besoldungsrecht
(pdf - 1.51 MB) -
FamZuschOkl2.xlsx
02.08.2023 - (xlsx - 24.56 KB) -
FamZuschOkl3.xlsx
02.08.2023 - (xlsx - 24.80 KB) -
FamZuschOkl4.xlsx
02.08.2023 - (xlsx - 24.88 KB) -
FamZuschOkl5.xlsx
02.08.2023 - (xlsx - 24.83 KB) -
FamZuschOkl6.xlsx
02.08.2023 - (xlsx - 24.71 KB) -
FamZuschOkl7.xlsx
02.08.2023 - (xlsx - 24.77 KB)