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Staatsregierung einigt sich auf Gesetzesentwurf

TV-L: Kabinett beschließt Besoldungsanpassung

Am 06. Februar einigte sich die bayerische Landesregierung nach Rückmeldungen der Verbände auf einen finalen Gesetzesentwurf zur Anpassung der Bezüge 2024/2025.

Das Tarifergebnis wird zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich übertragen. Auch die Versorgungsemfänger*innen und die Zulagen werden berücksichtigt.

Nach Abschluss der Tarifrunde verkündete Finanzminister Füracker bereits die Übertragung des Ergebnisses auf den Beamtenbereich. Allerdings ist dazu ein Gesetzgebungsverfahren notwendig. Jetzt lag ein erster Gesetzentwurf vor, zu dem wir im Rahmen einer DGB-Anhörung noch einige Anmerkungen hatten, die im finalen Entwurf berücksichtigt wurden. Neben der Übertragung auch auf den Versorgungsbereich steckt nun auch eine Erhöhung der Zulagen ab November 2024 um 4,76% drin. Mit den Bezügen im April soll nun die Auszahlung im Vorgriff erfolgen, da der Landtag das Gesetz erst noch beschließen muss. Bisherige Ansprüche werden gesammelt ausgezahlt. Es kommt daher zu Nachzahlungen.

Konkret bedeutet das:

  • Inflationsausgleichszahlung von 1800 Euro bei Vollzeit (1000 Euro für Anwärter*innen)
  • Inflationsausgleichszahlung von 120 Euro monatlich von Januar bis Oktober 2024 (50 Euro für Anwärter*innen)
  • November 24: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärter*innen) und der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76%
  • Februar 25: Lineare Anpassung von 5,5% (50 Euro für Anwärter*innen)
  • Entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge und Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung entsprechend des Ruhegehaltssatzes
Kontakt
Florian Kohl
stellvertretender Vorsitzender, Bereich Schule
Mobil:  0170 362 33 61