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HFL

Heilpädagogische Förderlehrkräfte: Wir haben es verdient, nicht vergessen zu werden!

Ein Bündnis aus den Initiatoren der Petition für die Aufwertung der Heilpädagogischen Förderlehrkräfte (HFL) und den Gewerkschaften ver.di und GEW hat weit über 2000 Unterschriften gesammelt. Am Freitag, den 29.09.2023 werden diese vor dem Kultusministerium im Rahmen einer Kundgebung übergeben.

Die Petition zur Aufwertung der HFL war sehr erfolgreich. Sie wurde im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt und dem Kultusministerium wurde aufgetragen, eine Lösung für die HFL zu finden. Im April dieses Jahrs verkündete das Kultusministerium die Schaffung eines neuen Berufsbildes: Die Fachlehrkraft für Sonderpädagogik, die die Ausbildung der HFL zukünftig ablöst.

Dazu Florian Kohl, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW Bayern im April: "Das ist erstmal ein Erfolg. Wir haben lange für die Aufwertung gekämpft. In Zukunft können sich Kolleg*innen in einer zweijährigen Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik qualifizieren und dann auch verbeamtet werden. Das ist für junge Kolleg*innen eine gute Option. Für die Kolleg*innen, die schon seit vielen Jahren eine engagierte Arbeit als HFL leisten, ist dies ein Schlag ins Gesicht. Denn für die meisten kommt eine weitere Ausbildung nicht in Frage und ist ihnen auch nicht mehr zuzumuten. Viele können auch nicht mehr verbeamtet werden. Für sie gibt es jetzt nichts. Wir hatten eine Lösung gefordert, die alle Kolleg*innen wertschätzt und finanziell besserstellt, denn das ist dringend notwendig."

Eine Unterschriftenkampagne wurde gestartet. Die Forderungen sind:

  1. Den bereits ausgebildeten HFL muss der Weg zur Fachlehrkraft durch eine kurze Nachqualifikation ermöglicht werden.
  2. Eine Zulage nach §16 Abs. 5 des Tarifvertrages der Länder soll gewährt werden, die der Freistaat ohne Änderungen am Tarifvertrag und ohne Absprache mit den anderen Bundesländern bei Personalmangel oder zur Personalbindung leisten kann.
  3. Zudem: der Freistaat als Mitglied des Arbeitgeberverbandes soll den Vertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes verbessern (Bspw. Entgeltgruppe 10 für die HFL, oder eine Zulage). Auch die Eingruppierung der sogenannten Heilpädagogischen Unterrichtshilfen muss angepasst werden.

Christiane Glas-Kinateder von der Gewerkschaft ver.di bringt es auf den Punkt: "Eine Aufwertung ist überfällig. Nach der Weiterbildung zur HFL verdienen einige weniger als in ihrem ursprünglichen Beruf. Ausbildung muss sich doch lohnen! Der Freistaat kann nicht einfach nur die bessere Qualifikation nehmen und seit Jahren nichts gegen den Abstand zum Sozial- und Erziehungsdienst tun."

Die Übergabe der Unterschriften findet um 15:30 Uhr an der Neuen Pforte des Kultusministeriums statt und dauert etwa bis 16.30. Uhr. Es ist noch unklar, ob Staatsminister Piazolo persönlich teilnimmt, aber ein Vertreter des Staatsministeriums wird zugegen sein.

Für Interviewanfragen wenden Sie sich gerne an:

Mario Schwandt, GEW Bayern: 0151 53 50 78 63

Christiane Glas-Kinateder, ver.di: 01511 48 33 201

 

Zum Hintergrund:

Die Heilpädagogischen Förderlehrer*innen sind ausgebildete Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen, aber auch Heilpädagog*innen. Nach einer zweijährigen berufsbegleitenden, staatlich organisierten Zusatzausbildung arbeiten sie als Heilpädagogische Förderlehrer*innen in Förderschulen, Schulvorbereitenden Einrichtungen, Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen oder Mobilen Sonderpädagogischen Diensten. Sie sind bestens und hoch spezialisiert ausgebildet und verknüpfen Heilpädagogik mit Unterrichtsgestaltung. Sie arbeiten eng mit den Sonderpädagog*innen an Förderschulen zusammen und gestalten eigenständig den Unterricht.

Eine Umfrage  aus dem Jahr 2021 belegt die hohen und ständig steigenden Anforderungen an die Berufsgruppe der HFL. Dort wurde auch der große Wunsch nach mehr Wertschätzung deutlich geäußert.

Verglichen mit der Bezahlung der Berufsgruppen, aus denen sie kommen, ist die Vergütung der HFL nicht attraktiv, sie verdienen nach höherer Qualifikation weniger. So verdient ein*e Erzieher*in in der Tätigkeit mit Kindern mit Integrationsbedarf in außerschulischen Einrichtungen deutlich mehr. Dazu kommt noch, dass viele Träger den für diese Gruppe inzwischen deutlich besseren Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen anwenden (TVöD), nicht den Tarifvertrag der Länder (TV-L), der an Bayerns Schule für Angestellte gilt. Verglichen mit anderen Lehrkräften sind Heilpädagogische Förderlehrer*innen am unteren Ende der Einkommensskala.

Auch die nun eingeführte Berufsgruppe der Fachlehrkräfte wird in Relation zu anderen Lehrkräften unterbezahlt, dennoch ist die Besoldung als Fachlehrkraft besser als die Vergütung der HFL. Die Aufwertung des Berufsbildes durch eine künftige Ausbildung an einem Staatsinstitut mit der Möglichkeit der Verbeamtung erbringt deutliche materielle Verbesserungen (Besoldung A10) und auch überfällige Anerkennung. Die angestellten, also nicht verbeamteten Fachlehrkräfte werden, wie die meisten angestellten Lehrkräfte, aber deutlich geringer entlohnt. Es gibt im Grunde keine Verbesserung, sie verdienen wie die HFL ein Entgelt nach EG 9b. Ob es angestellte Fachlehrkräfte geben wird, ist noch unklar. Die GEW fordert seit Jahren wirkliche Paralleltabellen, so dass bspw. die Besoldung A10 für Fachlehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen auch der E10 für Angestellte entsprechen würde. Derzeit gilt die EG9b.