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Pressemitteilung Nr. 27 / 2022 vom 27. Juli 2022

GEW: Richtiger Schritt zur Anerkennung der Heilpädagogischen Förderlehrer*innen

Die GEW Bayern unterstützte in den letzten Monaten die Petition der Heilpädagogischen Förderlehrer*innen, die von mehr als 2.600 Bürger*innen gezeichnet wurde. Sie verlangen darin eine Aufwertung ihres Berufs.

In einem offenen Brief im Mai forderten die Petitent*innen zuletzt auch eine Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale in Artikel 60 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Die Staatsregierung hatte zuvor auf ein Schreiben der GEW mitgeteilt, dass eine Aufwertung der Berufe im Rahmen des Tarifvertrages nicht möglich sei. Wir berichteten über die Blockadehaltung des Arbeitgeberverbandes der Bundesländer (Tarifgemeinschaft der Länder).

Am 21. Juni wurde die Petition im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt. Es war eine lebhafte Sitzung, in der viel Verständnis für das Anliegen der pädagogischen Fachkräfte aus allen Parteien zu vernehmen war. Claudia Kränzlein, die Vertreterin der Petent*innen dazu:

„Wir haben auf eine Würdigung gehofft und als Beschlussfassung die Übergabe an die Staatsregierung als Material erhalten. Das heißt, dass der Handlungsbedarf von der Politik erkannt wurde. Der Ausschuss bringt damit zum Ausdruck, dass er das Gesuch für geeignet hält, im Rahmen eines künftigen Gesetzentwurfs oder einer sonstigen Verwaltungsentscheidung miteinbezogen zu werden.“

Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern, wertet das als Erfolg.

„Es ist immer wieder erschütternd zu sehen, wie die Blockadehaltung des Arbeitgeberverbandes überfällige tarifvertragliche Anpassungen verhindert. Der Status der Heilpädagogischen Förderlehrer*innen im Gesetz spiegelt nicht die Realität an den Schulen.“

Das sieht auch Claudia Kränzlein so und ergänzt:

„Wir sind keine Lehrer*innen im klassischen Sinne, sehen uns jedoch auch nicht als „weiteres pädagogisches Personal“, da wir in vielen Einsatzbereichen die Arbeit von Lehrkräften leisten. Ich hoffe, dass mit einer Aufwertung unserer Berufsgruppe im Gesetz und dem nun deutlich gewordenen Willen des Gesetzgebers am Ende auch der Arbeitgeberverband sich der überfälligen Aufwertung nicht länger verschließt.“

Florian Kohl ergänzt:

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Freistaat diese Berufsgruppe mit hohem Aufwand geschaffen hat und es nun nicht schafft, dass seine Vertreter*innen im Arbeitgeberverband eine Aufwertung durchsetzen“.

Hintergrundinformationen

Die Heilpädagogischen Förderlehrer*innen sind ausgebildete Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen, aber auch Heilpädagog*innen. Nach einer zweijährigen berufsbegleitenden, staatlich organisierten Zusatzausbildung arbeiten sie als Heilpädagogische Förderlehrer*innen in Förderschulen, Schulvorbereitenden Einrichtungen, Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen oder Mobilen Sonderpädagogischen Diensten. Sie sind bestens und hoch spezialisiert ausgebildet und verknüpfen Heilpädagogik mit Unterrichtsgestaltung. Sie arbeiten eng mit den Sonderpädagog*innen an Förderschulen zusammen und gestalten eigenständig Unterricht.

Verglichen mit der Bezahlung der Berufsgruppen, aus denen sie kommen, ist die Vergütung nicht attraktiv. So verdient ein*e Erzieher*in in der Tätigkeit mit Kindern mit Integrationsbedarf in außerschulischen Einrichtungen deutlich mehr. In der letzten Erfahrungsstufe derzeit rund 150 EUR brutto (S 8b versus E 9b im TV-L). Die letzte Tariferhöhung für den Sozial- und Erziehungsdienst im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes erhöht den Betrag auf 280 EUR.

Die höhere Qualifikation spiegelt sich im Gehalt nicht wider. Verglichen mit anderen Lehrer*innen sind Heilpädagogische Förderlehrer*innen am unteren Ende der Einkommensskala. Man könnte zugespitzt sagen: „Wie Lehrer*innen, nur billiger“. Eine Umfrage aus dem Jahr 2021 belegt die hohen und ständig steigenden Anforderungen an diese Berufsgruppe. Dort wurde auch der große Wunsch nach mehr Wertschätzung deutlich geäußert.

Kontakt
Florian Kohl
stellvertretender Vorsitzender, Bereich Schule
Mobil:  0170 362 33 61
Kontakt
Claudia Kränzlein
Heilpädagogische Förderlehrerin
Mobil:  0151 / 53 30 10 45