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Inklusion

Einsparungen bei den Jugendämtern für Inklusionsbudget nutzen!

Aufgrund der Zuschüsse an Eltern für den Beitrag zum Kindergarten und nächstes Jahr für die Krippe, sparen die Jugendämter Geld. Das Netzwerk Inklusion und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern fordern die Übertragung der frei werdenden Mittel in ein Inklusionsbudget.

Zum Beginn des Kindergartenjahres legen das Netzwerk Inklusion Bayern und die Bildungs­gewerkschaft GEW einen offenen Brief an die Träger der Kindertagesstätten und politisch Verantwortlichen in den Kommunen vor. Im zehnten Jahr der UN-Behindertenrechtskon­vention ist die Verpflichtung zur Inklusion höchst unzureichend umgesetzt. Über 50% der Kinder mit drohender oder bestehender Behinderung gehen in Sondereinrichtungen. Diese Quote stagniert. Sie müsste aber sinken, würde die Konvention umgesetzt.

 „Die Staatsregierung überlässt die frühkindliche Inklusion weitgehend dem Zufall und unternimmt nichts, um die Benachteiligung der Kindergärten und Krippen  gegenüber den Sondereinrichtungen abzubauen. Die Jugendämter drücken sich weitgehend um eine den Erfordernissen der Inklusion angepasste Jugendhilfeplanung.“, führt Günther Schedel-Gschwendtner, Inklusionsexperte des Netzwerks aus.

Das Netzwerk fordert in dem offenen Brief, dass die Einsparungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe möglichst vollständig für Inklusion Verwendung finden. „Wenn Eltern vom Freistaat einen Zuschuss für den Beitrag zur Kita erhalten, muss das örtliche Jugendamt weniger Zuschüsse an jene leisten, die unter einem bestimmten Einkommen liegen. Die Landesmittel führen damit zu Einsparungen auf Ebene der Kommunen“ beschreibt Gewerkschaftssekretär Mario Schwandt den Hintergrund. Mit diesen Mitteln solle nach Ansicht der Verfasser des Briefes dringend die Inklusion in der frühkindlichen Bildung verbessert werden, die allen Kindern zugutekommen würde. „Bislang ist beispielsweise keine Reduktion der Gruppengröße verpflichtend, wenn Kinder mit einer Behinderung aufgenommen werden. Die Träger werden eher bestraft, weil sie weniger Elternbeiträge einnehmen können. Von kleineren und damit ruhigeren Gruppen profitieren aber alle Kinder“ führt Günther Schedel-Gschwendtner aus. Daher ist die Hauptforderung aus dem Brief auch, dass die Mittel des Inklusionsbudgets an die Träger bezahlt werden, die ihre Gruppen tatsächlich verkleinern. Auch andere angemessene Vorkehrungen seien damit von den Kommunen zu finanzieren.

Zum Beginn des Kindergartenjahres legen das Netzwerk Inklusion Bayern und die Bildungs­gewerkschaft GEW einen offenen Brief an die Träger der Kindertagesstätten und politisch Verantwortlichen in den Kommunen vor. Im zehnten Jahr der UN-Behindertenrechtskon­vention ist die Verpflichtung zur Inklusion höchst unzureichend umgesetzt. Über 50% der Kinder mit drohender oder bestehender Behinderung gehen in Sondereinrichtungen. Diese Quote stagniert. Sie müsste aber sinken, würde die Konvention umgesetzt.

 „Die Staatsregierung überlässt die frühkindliche Inklusion weitgehend dem Zufall und unternimmt nichts, um die Benachteiligung der Kindergärten und Krippen  gegenüber den Sondereinrichtungen abzubauen. Die Jugendämter drücken sich weitgehend um eine den Erfordernissen der Inklusion angepasste Jugendhilfeplanung.“, führt Günther Schedel-Gschwendtner, Inklusionsexperte des Netzwerks aus.

Das Netzwerk fordert in dem offenen Brief, dass die Einsparungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe möglichst vollständig für Inklusion Verwendung finden. „Wenn Eltern vom Freistaat einen Zuschuss für den Beitrag zur Kita erhalten, muss das örtliche Jugendamt weniger Zuschüsse an jene leisten, die unter einem bestimmten Einkommen liegen. Die Landesmittel führen damit zu Einsparungen auf Ebene der Kommunen“ beschreibt Gewerkschaftssekretär Mario Schwandt den Hintergrund. Mit diesen Mitteln solle nach Ansicht der Verfasser des Briefes dringend die Inklusion in der frühkindlichen Bildung verbessert werden, die allen Kindern zugutekommen würde. „Bislang ist beispielsweise keine Reduktion der Gruppengröße verpflichtend, wenn Kinder mit einer Behinderung aufgenommen werden. Die Träger werden eher bestraft, weil sie weniger Elternbeiträge einnehmen können. Von kleineren und damit ruhigeren Gruppen profitieren aber alle Kinder“ führt Günther Schedel-Gschwendtner aus. Daher ist die Hauptforderung aus dem Brief auch, dass die Mittel des Inklusionsbudgets an die Träger bezahlt werden, die ihre Gruppen tatsächlich verkleinern. Auch andere angemessene Vorkehrungen seien damit von den Kommunen zu finanzieren.