Eine Schwerbehindetenvertretung setzt sich für die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten ein. Dies kommt allen Beschäftigten zugute. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Schwerbehindertenvertretungen. Die GEW Bayern ruft alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigen auf: Beteiligt Euch an der Wahl als WählerIn und oder als KandidatIn
1. Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Das Eintreten für die Interessen schwerbehinderter/gleichgestellter Menschen ist besonders in einer Zeit wichtig, in der Schulen die Ganztagsbetreuung übernehmen. Falls es hier zu einer Ausweitung der faktischen Arbeitszeit kommt, belastet dies Schwerbehinderte besonders. Häufig sind es erst die Schwerbehindertenvertretungen, die die Notwendigkeit des barrierefreien Zugangs zu Schulen ins Bewusstsein bringen. Arbeits- und Gesundheitsschutz hat das Ziel, auf Dauer arbeitsfähig und gesund zu bleiben.
Für eine erfolgreiche Interessenvertretung schwerbehinderter Beschäftigter ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretung und Personal- oder Betriebsräten erforderlich! (Vgl. Art 40 BayPVG)
2. Wahlverfahren
2a. Vereinfachtes Wahlverfahren
In Dienststellen oder Betrieben, in denen weniger als 50 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigt sind, wird die Schwerbehindertenvertretung in einer Wahlversammlung gewählt. Siehe §§ 18 – 21 SchwbVWO.
2b. Förmliches Wahlverfahren
Ab 50 Wahlberechtigten gilt findet die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren statt. Siehe §§ 1 – 18 SchwbVWO