In drei Schritten werden die bisher vorhandenen Abstände zu den TVöD-Tabellen (für Lehrkräfte die Tabellen des TVL) abgebaut, sodass ab 2020 eine 1:1 Anbindung an die Tabellen besteht. Im Jahr 2017 beträgt der Abstand noch 9 Monate, im Jahr 2018 6 Monate und im Jahr 2019 nur noch 3 Monate. Auch die Jahressonderzahlung wird sich in Zukunft automatisch nach dem TVöD richten.
Vorteil: GEW-Mitglied
Um die bis dahin bestehenden Abstände zum TVöD ein wenig auszugleichen, erhalten alle Beschäftigten jeweils im Mai 2017, 2018 und 2019 eine Einmalzahlung von 125 Euro. Für Mitglieder einer der Vertragsparteien -also der GEW oder des HVD- erhöht sich diese auf 225 Euro, jeweils bezogen auf eine Vollzeitstelle. HVD und GEW wollten damit zeigen, dass sich Engagement lohnt. "Die Mitglieder machen mit ihren Beiträgen die Verhandlungen erst möglich, deshalb sollen sie auch sehen, dass sie profitieren", so Björn Köhler von der GEW.
Betriebliche Altersvorsorge tarifiert -1,75% Arbeitgeberzuschuss!
Gleichzeitig gelang es, für die HVD-Beschäftigten eine langfristige Verbesserung zu erreichen: Ab 2017 haben alle Beschäftigten Anspruch auf Versicherung im Rahmenvertrag des HVD mit der Versicherungskammer Bayern. Wenn der Beschäftigte mindestens 1% seines Gehaltes umwandelt, erhält er vom HVD einen Zuschuss von weiteren 1,75%. So kann man mit nur 1% seines Gehaltes eine langfristige Betriebsrente aufbauen. Damit hebt sich der HVD erheblich von anderen freien Trägern ab und bietet seinen Mitarbeiter*innen einen wichtigen Mehrwert. Gerade für Beschäftigte in sozialen Berufen wird eine gute Altersvorsorge immer wichtiger, um Altersarmut zu vermeiden.
Als Kompensation verzichtete die GEW auf die Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) von 1% beim HVD. Die Regelungen zur Vergabe waren sehr kompliziert und bisher kam nur ein Teil des Geldes bei den Beschäftigten direkt an. Der Rest wurde intern in den Teams, z.B. für einen Teamausflug, verwendet.
Eingruppierungen wie im öffentlichen Dienst
Auch für die Beschäftigten, die nicht zum pädagogischen Personal gehören, konnte eine wichtige Neuregelung erzielt werden: Auch ihre Eingruppierung wird sich in Zukunft am öffentlichen Dienst orientieren. Damit gelten auch die im TVöD vereinbarten neuen Regelungen z.B. für Verwaltungspersonal und Hausmeister auch beim HVD. Lehrkräfte werden analog den angestellten Lehrkräften beim Land Bayern eingruppiert.
Ein tragfähiges Ergebnis
Insgesamt ist die Tarifeinigung ein tragfähiger Abschluss, der den Beschäftigten beim HVD eine angemessene Bezahlung sichert.
Sabine Wietz, die als GEW-Mitglied in der Tarifkommission sitzt, zeigte sich nach den Verhandlungen zufrieden: "Es ist ein gutes Ergebnis, von dem alle profitieren!", ist sie sich sicher.
Auch der Vorsitzende der GEW Bayern, Anton Salzbrunn, zeigte sich erfreut: "Die langen Jahre des Kampfes der GEW-Mitglieder beim HVD Bayern haben sich endlich gelohnt!", zeigte er sich zufrieden und weist auf die schwierigen Verhandlungen 2009 hin. "Die Beschäftigten werden ab 2020 nach TVöD bezahlt, damit ist ein wichtiger Grundsatz für uns erfüllt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!", so Salzbrunn weiter, auch wenn für die betriebliche Altersvorsorge etwas hergegeben wurde. Trotzdem würden so langfristig mehr Menschen vom Tarifvertrag profitieren. "Ich gratuliere den Kolleginnen und Kollegen zu diesem Erfolg!"
Björn Köhler, der für die GEW die Verhandlungen geführt hatte, ist zufrieden: "Mit dem Abschluss, den wir in Friedensverhandlungen erreicht haben, zeigt der HVD Wertschätzung für seine Mitarbeiter*innen, obwohl die Arbeit sicher nicht immer einfach ist!"
Wie geht es weiter?
Nachdem die HVD-Kolleg*innen in der Tarifkommission bereits zugestimmt haben, wurde das Ergebnis von der Landestarifkommission und dem geschäftsführenden Vorstand der GEW positiv bewertet. Die GEW Bayern wird nun beim Hauptvorstand Abschlussvollmacht beantragen. Wenn diese Erteilt ist, kann der neue Tarifvertrag unterschrieben werden.