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Neue berufsgruppenbezogene Lehrpläne

Es ist zu begrüßen, dass durch berufsgruppenbezogene Lehrpläne gefährdete Schulstandorte erhalten bleiben. Wünschenswert wären bessere Minderklassenregelungen.

Stellungnahme zum berufsbezogenen Lehrplan EH/PKA (Fachklassen Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel/Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte)

 

Der einzige Vorteil der durch den Lehrplan möglichen gemeinsamen Beschulung liegt darin, dass nun gefährdete Schulstandorte für PKA erhalten bleiben und möglicherweise PKA-Auszubildende wieder an Berufsschulen beschult werden können, die das Angebot aufgrund zu geringer Klassenstärken aufgeben mussten.

 

Die pharmazeutisch kaufmännische Angestellte ist ein Monoberuf, der für die Apotheke ausgebildet wird und nicht vorwiegend verkaufsorientiert sein kann. Denn ein prägendes Segment des Apothekensortiments besteht aus Arzneimitteln. Die Abgabe von Arzneimitteln ist aber den PKAs nach den bestehenden Rechtsnormen ausdrücklich untersagt. Die stärkere kaufmännische Ausrichtung gewinnt heute insbesondere in größeren Apotheken und Filialverbünden immer mehr an Bedeutung. Dazu werden auch Fortbildungen angeboten, die die Managementassistenz betonen. Es gibt seit Jahren Bestrebungen, die Attraktivität des Berufs durch die Ausweitung des Tätigkeitsfeldes zu erhöhen. Für Sommer 2012 ist eine Novellierung der Ausbildungsordnung vorgesehen. Angesichts dieser Terminlage ist die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, jetzt – auch noch kurz vor Schuljahresende - einen neuen Lehrplan zu erlassen, obwohl nach der Novelle der Ausbildungsordnung alle Ordnungsmittel angepasst werden müssen.

 

Nach bisheriger Erfahrung haben wir es in Einzelhandelsklassen meist mit äußerst heterogenen Lerngruppen, zu tun, in denen Auffälligkeiten im Sozialverhalten nicht selten sind. Wie dort nun Binnendifferenzierung stattfinden kann, wobei teilweise völlig andere Inhalte zu vermitteln sind, ist schwer vorstellbar. Hier müssen wohl die personellen und räumlichen Ressourcen bereit gestellt werden, um dafür die Lerngruppen zu teilen.

 

Unmittelbar fällt auf, dass die Stundentafel verändert wurde. Die Fächer Sport (1 Wochenstunde) und Textverarbeitung (2 Wochenstunden), die in der 10. Jahrgangsstufe bisher unterrichtet werden, fallen ersatzlos weg. Eine Begründung fehlt. Ein zeitgemäßer Sportunterricht bietet in Berufsschulen den nötigen Freiraum, um wesentlich zur Entwicklung der Persönlichkeit beizutragen. In den Zielformulierungen des neuen Lehrplans wird die Entwicklung der Persönlichkeit ausdrücklich erwähnt. Aus den Ausbildungsbetrieben ist immer wieder die Klage über die geringen motorischen Kompetenzen zu hören und die Aufforderung, doch in der Berufsschule gegenzusteuern. Textverarbeitung geht heute über das Einüben des Tastschreibens weit hinaus.  Sollte diese Kürzung der Stundentafel und damit  die Ressourcenersparnis durch die Formulierung eines neuen Lehrplans verdeckt werden?

 

Kürzungen in „Apotheken- und Warenkunde“ wären höchst problematisch, da dies in der Berufsabschlussprüfung ein Sperrfach ist und die Schwierigkeiten gerade der schwächeren Auszubildenden mit der für sie anfangs völlig fremden Terminologie (meist lateinisch) hinreichend bekannt sind. Es ist dringend zu raten, die speziellen Rechtsvorschriften für Apotheken in diesem Fach zu belassen. Es wird sicher an allen Schulen von nebenberuflich tätigen Apothekerinnen unterrichtet, die aus ihrem Berufsalltag mit den rechtlichen Gegebenheiten des Apothekenbetriebs vertraut sind.

 

Ohne den bisherigen Lehrplan Einzelhandel im Detail zu kennen, drängt sich der Eindruck auf, dass dieser Lehrplan teilweise umformuliert und mit für die PKA relevanten Inhalten ergänzt wurde. Selbst in dem Lehrplan, der für reine PKA-Klassen vorgesehen ist, finden sich in den Zielformulierungen einmal die Betriebsbezeichnungen „Einzelhandel“ dann wieder „Apotheke“. Warum es dort ein Lernfeld „Einzelhandelsprozesse“ gibt, erschließt sich mir nicht. Vielmehr muss es hier „Apothekenprozesse“ heißen.

 

Durch den Lehrplan wird die immer wieder beklagte Stofffülle nicht beseitigt. Nach dem Rahmenlehrplan und BBiG muss der Ausbildungsberuf weiterhin für Hauptschülerinnen offen sein.

 

Im Detail:

 

I. Lehrplan für reine PKA-Klassen:

 

S. 42: In den Zielformulierungen fehlen apothekenspezifische Rechtsnormen. Auch gibt es für das pharmazeutische Personal Tarifverträge, die sich wesentlich von den Tarifverträgen im Einzelhandel unterscheiden. Somit ist hier ein sachlicher Fehler in den Zielformulierungen (2. Absatz).

 

S. 43: „Aufgaben und Gliederung des Einzelhandels“. Die Apotheke hat meines Wissens in unserer Volkswirtschaft eine völlig andere Aufgabe als der Einzelhandel.

 

S. 44: Weberichtlinien (Tippfehler), Werberichtlinien der Landesapothekerkammer waren bisher in „Apotheken- und Warenkunde“ angesiedelt und sollten dort auch verbleiben, da sie teilweise auf den apothekenspezifischen Rechtsnormen basieren.

 

S. 47: Bedienen der Kasse, Kassiervorgänge, Serviceleistungen an der Kasse: Dieser Lerninhalt stammt eindeutig aus dem Einzelhandel und ist dort auch sinnvoll, bei den Pkas eher nicht. Nach aller Erfahrung ist es nicht auszuschließen, dass eine PKA in einer Apotheke mit Kassiervorgängen betraut wird. Dies dürfte jedoch nur sehr selten der Fall sein, da sie keine Medikamente abgeben darf und ihre Hauptaufgabe in der Abwicklung der Warenwirtschaft und Lagerhaltung liegt.

 

S. 50: Apotheke taucht nicht auf.

 

S. 55: Apotheke taucht nicht auf. Die elektronische Datenverarbeitung ist willkürlich zugeordnet.

 

S. 63: Lernfeld „Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln.“ PKAs werden dazu nicht ausgebildet. Eine Apotheke darf nur von einem approbierten Apotheker geleitet werden.

 

II. Lehrplan für gemeinsame Beschulung:

 

S. 81: Das Arzneimittelgesetz wurde bisher in „Apotheken- und Warenkunde“ behandelt. Da die apothekenspezifischen Rechtsnormen in diesem Fach bleiben sollten, muss die Zuordnung geändert werden.

 

S. 85: Hier ist keine Binnendifferenzierung zwingend, aber immer wünschenswert.

 

S. 89: Die Intensivierung für PKAs wurde hier bei der Zinsrechnung völlig willkürlich vorgenommen. Dagegen wehr ich mich nicht.

 

S. 96: Auch die Binnendifferenzierung bei Gehaltsabrechnung und Einkommenssteuer ist unnötig. Da sehe ich keine Unterschiede zu anderen Betrieben.

 

Grundsätzlich ist eine Trennung der Lerngruppen Einzelhändlerin/Verkäuferin und PKA weiterhin sehr wünschenswert. Werden doch die Unterrichts- und Übungsbeispiele sinnvollerweise sicher fast ausschließlich bei PKAs aus dem pharmazeutischen Bereich genommen.