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„Fröhliche Wissenschaft – oder schlecht bezahlte Lehre?“

Unter diesem Titel veranstaltet die GEW Bayern am Donnerstag, 1. Juni 2017 gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag einen Gesprächsabend zur Lage von Lehrbeauftragten und zur Titellehre verpflichteten Privatdozent*innen und außerplanmäßigen Professor*innen. Vortragende sind Apl. Prof. Dr. Günter Fröhlich (Philosophie, Universität Regensburg) und Dr. Andreas Keller (stv. Vorsitzender der GEW, Leiter des Bereichs Hochschule und Forschung).

Wollen Privatdozent*innen und außerplanmäßige Professor*innen ihren Titel und ihre Berufbarkeit nicht verlieren, sind sie nach dem bayerischen Hochschulpersonalgesetz verpflichtet, mindestens zwei Semes-terwochenstunden im Jahr zu unterrichten – unentgeltlich oder gering bezahlt. Durch die reformbedingten Veränderungen im Lehrbetrieb sind dabei inzwischen – auch bei Vorlesungen – fast immer Prüfungsleistun-gen abzunehmen, mit entsprechend großer Arbeitsbelastung. Der Regensburger Philosoph Günter Fröhlich hat gegen die als Titellehre bekannte Regelung eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof angestrengt. In seinem Vortrag wird er über die Hintergründe der Klage und über die Situation von Privatdozent*innen und außerplanmäßigen Professor*innen sprechen.

Zur häufig prekären Lage von Lehrbeauftragten an den Hochschulen wird Dr. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der GEW und Leiter des Bereichs Hochschule und Forschung, referieren. Einst vor allem als praxisnahe Zusatzangebote von Gastdozent*innen konzipiert, werden Lehraufträge mittlerweile häufig genutzt, um zentrale Aufgaben in der Lehre zu stemmen. Obwohl Lehrbeauftragte oft ähnliche Arbeiten übernehmen wie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, wird ein Lehrauftrag lediglich mit einem geringen Honorar vergütet, außerhalb der Regelungen für den Mindestlohn, ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub. Da Lehraufträge nur semesterweise vergeben werden, ermöglichen sie keinerlei Planungssicherheit. Durch ihre spezifische Rechtsstellung können Lehrbeauftragte außerdem nicht auf Ar-beitnehmerschutzrechte zurückgreifen und da kaum eine bayerische Hochschule für sie ein Wahlrecht vorsieht, sind sie in der Regel von der akademischen Selbstverwaltung und Mitbestimmung ausgeschlossen.

Die GEW Bayern fordert eine angemessene Vergütung der Lehre durch Privatdozent*innen, außerplanmäßigen Professor*innen und Lehrbeauftragten, entsprechend des Tarifvertrags der Länder (z.B. TV-L E13) sowie die Berücksichtigung und Vergütung von Vorbereitungs-, Prüfungs- und Korrekturstunden. Für Daueraufgaben in Lehre und Forschung sind reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Lehrbeauftragten soll die Mitgliedschaft der jeweiligen Hochschule (Statusgruppe wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*in) und die damit verbundenen Rechte zuerkannt werden. Den Landesgesetzgeber fordert die GEW Bayern zudem dazu auf, ein flächendeckendes, semesterweises Berichtswesen über den Umfang und die Einsatzbereiche von Lehraufträgen einzurichten, das deren weiteren Missbrauch kontrollieren und verhindern soll.

Im Anschluss an die Vorträge wird es eine Diskussion mit dem Publikum geben. Eingeführt und moderiert wird der Abend von Isabell Zacharias (MdL, SPD-Fraktion) und Dr. Sandra Fluhrer (Landesfachgruppe Hoch-schule und Forschung der GEW Bayern).

Die Veranstaltung findet am Do, 1. Juni 2017 um 18 Uhr im Bayerischen Landtag, Sitzungssaal S 501, statt und ist offen für alle Interessierten. Aufgrund der Regularien des Bayerischen Land-tags ist eine Anmeldung unter Angabe von Anzahl und Namen der teilnehmenden Personen bis zum 28.05.2017 unter huf@gew-bayern.de nötig.

Rückfragen gerne an:
Eduard Meusel, eduard.meusel@web.de; Tel.: 01577 8308585


V.i.S.d.P.: Elke Hahn, GEW Bayern, Schwanthalerstr. 64, 80336 München; 0171/6760000