Zum Inhalt springen

Leistungsentgelt wird abgelehnt

Beschluss des Antrags A1 auf der LVV 2009 Antragsteller/in: Fachgruppe Berufliche Schulen

Leistungsentgelt wird abgelehnt

 

Die GEW Bayern tritt für die Abschaffung des Leistungsentgelts bei Angestellten und Beamten ein. Das bisherige Leistungsentgelt wird in die Entgelttabellen – ohne Kompensation – eingearbeitet.

 

Begründung:

Der TVL-Abschluss hat gezeigt, dass es möglich ist, das Leistungsentgelt wieder abzuschaffen. Dies sollte auch für den Geltungsbereich des TvöD sowie das Beamtenbesoldungsrecht angestrebt werden.