Leistungsentgelt wird abgelehnt
Die GEW Bayern tritt für die Abschaffung des Leistungsentgelts bei Angestellten und Beamten ein. Das bisherige Leistungsentgelt wird in die Entgelttabellen – ohne Kompensation – eingearbeitet.
Begründung:
Der TVL-Abschluss hat gezeigt, dass es möglich ist, das Leistungsentgelt wieder abzuschaffen. Dies sollte auch für den Geltungsbereich des TvöD sowie das Beamtenbesoldungsrecht angestrebt werden.