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Kostendeckende Finanzierung der Jugend- und Behindertenhilfe

Beschluss der LVVV 2005

Die LVV fordert die kosten­deckende Finanzierung der Jugend- und Behinderten­hilfe aus öffentlichen Mitteln.

 

Der DGB Bayern und alle sozialpolitisch aktiven Verbände und Kräfte sind

aufgerufen, ihren Einfluss geltend zu machen und zusammenzuwirken, damit

  • wieder kostendeckende und an Tariflöhnen orientierte Regelungen im Bereich der Sozialgesetze eingeführt werden;
  • die Rechtsansprüche der Betroffenen (v.a. Kinder, Jugendliche und behinderte Menschen) nicht noch weiter ausgehöhlt werden;
  • faire Verhandlungen auf dieser Basis zwischen öffentlichen und freien Trägern verbindlich geführt werden mit Schiedsstellen auf jeder Ebene.
  • Die Entgelte für Freiberufliche KollegInnen müssen sich ebenfalls an den Tariflöhnen  orientieren.
  • Grundlage für die Kostenerstattungen sind die von den Behörden für eigene vergleichbare Mitarbeiter festgestellten Gehaltskosten.

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