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Tarif-Info Mindestlohn Weiterbildung

Ein mageres Arbeitgeberangebot

Die Arbeitgeberseite hat im zweiten Verhandlungstermin ein Angebot vorgelegt, das deutlich hinter den Forderungen der Gewerkschaften bleibt.

Die Gewerkschaften GEW und ver.di haben am 1. März 2022 die Verhandlungen für die Fortführung des Mindestlohns für das pädagogische Personal in der Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern II und III mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) fortgesetzt.

Das Arbeitgeberangebot ab dem 1. Janaur 2023 sieht folgende Punkte vor:

  • Gesamtlaufzeit von 4 Jahren
  • Erhöhung des Mindestlohns Weiterbildung für das pädagogische Personal in Gruppe 1 und 2 in folgenden Schritten:
    • um 3 Prozent zum 01.01.2023
    • um weitere 3 Prozent zum 01.01.2024
    • um 3,5 Prozent zum 01.01.2025 und
    • um weitere 3,5 Prozent zum 01.01.2026
  • Beibehaltung der Differenzierung nach Gruppe 1 und Gruppe 2

Begründung

Die von den Gewerkschaften geforderte Laufzeit von 2 Jahren hält die Zweckgemeinschaft des BBB für zu kurz. Insbesondere aus Gründen der Planungssicherheit fordert die Arbeitgeberseite eine Laufzeit von 4 Jahren. Die niedrigere lineare Erhöhung von 3 Prozent jährlich in 2023 und 2024 begründen die Arbeitgeber*innen mit der Finanzierung von bereits beantragten und bewilligten mehrjährigen Maßnahmen und den zugrunde gelegten Kalkulationen. Die Differenzierung nach Gruppe 1 und Gruppe 2 sei als Einstieg in den Branchentarifvertrag gedacht und habe sich aus Arbeitgebersicht bewährt.

Bewertung der ersten Verhandlungsrunde
Die Gewerkschaften haben klar gemacht, dass sie – bei einer derart langen Laufzeit – deutlichen Nachbesserungsbedarf beim Gesamtvolumen des Angebots sehen. Angesichts der anhaltend hohen Inflation, aber auch der vergleichsweise sehr hohen Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns zum Oktober 2022 auf 12 €/St., erscheint eine spürbare Erhöhung mit dem ersten Schritt für dringend geboten.
Auch wenn die Vorstellungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite noch deutlich auseinanderliegen, ist anzuerkennen, dass die Zweckgemeinschaft des BBB in der zweiten Verhandlungsrunde ein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt hat. Das macht Hoffnung, dass die in der ersten Runde geäußerte Absicht der Arbeitgeberseite, schnell zu einem guten Ergebnis zu kommen, ernst gemeint war. Wie ernst, kann die Zweckgemeinschaft des BBB mit einem verbesserten Angebot bei der 3. Verhandlungsrunde am 21. März in Hannover zeigen.

Tarifabschlüsse gibt es nur mit einer starken Gewerkschaft!

Kontakt
Gabriele Albrecht-Thum
Gewerkschaftssekretärin Bereich Weiterbildung und sozialpädagogische Berufe (Südbayern)
Telefon:  089 544081-19