Wir erinnern uns: Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts erkannte die bayerische Staatsregierung, wie unangemessen Jahrzehnte alte Richtlinien für die Beurteilung der Beschäftigten in einer »modernen Verwaltung« sind. Die
alten Prädikatsstufen wurden im Jahr 1999 durch eine 16-Punkte-Skala ersetzt. Durchschnittlich einmal wurden bayerische LehrerInnen bepunktet, wobei jeder Dienststelle eine Quote vorgegeben wurde. Diese legte das Durchschnittsergebnis einer Dienststelle im Vorhinein fest. Seitenlange Listen
von Kriterien waren zu bewerten und die einzelnen Punktwerte am Ende unterschiedlich für einen Gesamtpunktwert zu gewichten. Wie erwartet, kam es zu einem Desaster. Wie sollte auch einem Kollegen/einer Kollegin überzeugend vermittelt werden, dass z. B. sein »Urteilsvermögen« acht Punkte wert ist, und nicht neun oder sieben? Im Kultusministerium reagierte man und machte von der Möglichkeit Gebrauch, sog. ressortspezifische Beurteilungsrichtlinien für LehrerInnen zu formulieren. Die Chance, die darin liegt, wurde nicht genutzt. Statt die Regelbeurteilung abzuschaffen und durch eine Form der Beförderungsbeurteilung zu ersetzen, kam es zur »Rolle rückwärts«. Die wenige
Jahre vorher als untauglich verworfenen sieben Prädikatsstufen wurden wieder ausgegraben und mühsam etwas umbenannt. Aus »hervorragend« wurde »herausragend«, aus »übertrifft die Anforderungen« wurde »übersteigt die Anforderungen «. An Grund- und Hauptschulen (GHS) wurde die Zuständigkeit für die Beurteilung teilweise auf die SchulleiterIn übertragen und für LehrerInnen in A 12 an GHS wurde die Wahlmöglichkeit zwischen einer Regelbeurteilung und einem Leistungsbericht (einer Beurteilung ohne Prädikatsstufe) geschaffen. Für alle Schularten war 2006 das erste
Beurteilungsjahr nach diesem neuen alten System.
Ergebnisse wie eh und je
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