Betriebsratswahlen 2022
Betriebsratswahlen starten am 1. März: Betriebsräte stärken - Wählen gehen!"
Am 1. März starten die Betriebsratswahlen in ganz Deutschland. Bis Ende Mai wählen die Beschäftigten in zehntausenden Betrieben ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Betriebsrat.
Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde das Wahlalter für Betriebsratswahlen auf das 16. Lebensjahr gesenkt. Dadurch können nun mehr Betriebe Arbeitnehmervertretungen gründen.
„Mitbestimmung im Betrieb ist gelebte Demokratie. Für das Recht auf Mitbestimmung wurde hart gekämpft. Das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, sollten daher alle Beschäftigten nutzen und sich an der Wahl beteiligen“, appellierte Daniel Merbitz, GEW-Vorstandmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik, an die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben.
„Fakt ist, dass die Arbeits- und Gehaltsbedingungen in mitbestimmten Betrieben deutlich besser sind: Die Löhne sind um 8,4 Prozent höher als in Betrieben ohne Betriebsrat und die Arbeitsplätze sind sicherer. Daher brauchen wir mehr engagierte Betriebsrätinnen und Betriebsräte, um die Interessen der Beschäftigten noch besser zu vertreten, die Arbeitsplätze auch in Zeiten von Transformation zu sichern und nicht zuletzt, um individuelle Beschäftigtenrechte durchzusetzen“, so Merbitz weiter.
Sorge mache die Entwicklung, dass nur noch 9 Prozent der Unternehmen, in denen es einen Betriebsrat geben könnte, einen Betriebsrat und nur circa 40 Prozent der Beschäftigten bundesweit eine betriebliche Interessenvertretung haben. Das liege unter anderem daran, dass oft in juristischer Grauzone operierende Arbeitgeber versuchen, die Wahl eines Betriebsrats zu verhindern.
„Das Ziel, die Gründung und Wahl von Betriebsräten zu erleichtern, muss weiterverfolgt werden. Deshalb begrüßen wir die im Koalitionsvertrag verankerte Position der neuen Bundesregierung, die betriebliche Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Nun müssen zügig auch konkrete Schritte folgen. Die GEW unterstützt das Vorhaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), gegen Arbeitgeber, die die Gründung von Betriebsräten verhindern, künftig strafrechtlich vorzugehen“, betonte Merbitz.