
Verwaltungsgericht Koblenz Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung
27.06.2019
Leidet ein Prüfling unter einer Dauererkrankung, die seine Prüfungs- und Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend einschränkt, kann er laut Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz nicht von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten.