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Übertrittsverfahren

Beschluss der LVV 205

Die LVV der GEW Bayern fordert die Abschaffung des Übertrittsverfahrens in der vierten Grundschulklasse und in den 5. und 6. Hauptschulklassen. Solange noch Entscheidungen über die Schullaufbahn in diesen Jahrgangsstufen zu treffen sind, sind diese den Eltern zusammen mit ihren Kindern zu überlassen.