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Tarifrunden

Häufig gestellte Fragen

Ab wann bekomme ich Streikgeld?

Streikgeld wird Mitgliedern ab Beginn ihrer Mitgliedschaft ausbezahlt, sofern an einem Streik teilgenommen wurde.

 

Ab wann kann ich Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich am ersten des Monats, nachdem der Mitgliedsantrag bei dem jeweiligen GEW Landesverband eingegangen ist. Im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen ist die sofortige Aufnahme möglich.

 

Wie hoch ist das Streikgeld?

Für Warnstreiks wird GEW-Mitgliedern der nachgewiesene Nettogehaltsabzug ersetzt; maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags.

 

Muss ich Streikgeld zurückzahlen, wenn ich nach dem Streik aus der GEW austrete?

Streikunterstützung ist zurückzuzahlen, wenn das Mitglied vor Ablauf von zwei Jahren nach der Auszahlung aus der GEW austritt. Dies gilt nicht für Mitglieder, die aus dem Organisationsbereich der GEW ausscheiden.