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Kita Qualität

Die Landesfachgruppe Sozialpädagogische Berufe meldet sich zu Wort

„Dem frühen Lernen kommt heute eine besondere Bedeutung für die intellektuelle und emotionale Entwicklung des Kindes (…) zu.“

Mit diesem Satz beginnt das Kapitel „Frühes Lernen“ des Strukturplans für das Bildungswesen, den der Deutsche Bildungsrat im Jahr 1970 veröffentlicht hat.

Schon immer war in der GEW „frühkindliche Bildung und Erziehung“ ein großes Thema. Mittlerweile ist auch in der Politik dieses Thema angekommen. Die GEW entwickelte zusammen mit dem Deutschen  Caritasverband  und der Arbeiterwohlfahrt, das Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung und wandte sich 2014 an die damalige Bundesfamilienministerin Schwesig, die dieser Idee gegenüber sehr aufgeschlossen war. Aktuell wird ein „Gute-Kita-Gesetz“ diskutiert, welches leider noch weit vom damaligen Entwurf entfernt ist.

Die äußeren und inneren Rahmenbedingungen in der Kitalandschaft haben sich in den letzten Jahrzehnten enorm verändert und sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich:

  • die Kinder kommen jünger in die Einrichtung
  • die Verweildauer hat sich verlängert.
  • mehr Kinder mit Migrationshintergrund     
  • Öffnung zur Inklusion
  • Umsetzung des BEP (Bayerischer Bildungs und Erziehungsplan) und BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz)
  • Zunahme der Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben. 
  • etc.

Die Arbeitsbedingungen in den einzelnen Bundesländern sind aber nach wie vor sehr unterschiedlich. Darum muss dem quantitativen Kita- Ausbau jetzt auch die qualitative Verbesserung folgen!

Gerne erinnern wir an die Forderungen jenes Qualitätsgesetzes:

Eine wesentlich verbesserte Fachkraft-Kind-Relation:

1:2 für Kinder im Alter von 0 bis 1 Jahr

1:3 für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren

1:8 für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren

1:10 für Kinder im Alter ab 6 Jahren

für den Aufbau einer stabilen Beziehung und der Gewährleistung einer individuellen Förderung

Mittelbare pädagogische Arbeitszeit:

Wir fordern mindestens 25 % der Arbeitszeit als mittelbare Arbeitszeit personalwirksam in die Fachkraft-Kind-Relation einzurechnen.

Anspruch auf Qualifikation, Fort- und Weiterbildung:

Wir sehen es als notwendig an, dass zehn Fort- und Weiterbildungstage in die Fachkraft-Kind-Relation eingerechnet werden.

Leitungsfreistellung für Kitas:

Die Erweiterung der Aufgaben für Leitungskräfte benötigt ein erhöhtes verbindliches Zeitkontingent außerhalb der allgemeinen Erziehungsarbeit.

Fachberatung:

Wir fordern eine gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf eine unabhängige Fachberatung für alle Kita-Bereiche

Finanzierung und Recht:

Der Bund muss die dafür anfallenden Mittel bereitstellen.

Bundesweite Standards für eine qualitativ hochwertige Bildung und Erziehung sind erforderlich und dürfen nicht einem geografischen Zufall überlassen werden.

Bildung ist nach wie vor Ländersache. Daher ist es sehr wichtig, den Entwurf des „Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung“ auf den Weg zu bringen, damit Bildungsgerechtigkeit, also Gleichheit der Bildungschancen Wirklichkeit wird.