Zum Inhalt springen

PM Nr. 31 vom 14. November 2017: “Equal Pay Day” 15. November 2017

Die Bildungsgewerkschaft GEW fordert A 13 als Einstiegsgehalt auch für die Lehrer*innen an Grund- und Mittelschulen

Kundgebung in München

Der 15. November markiert den Equal Pay Day der Grund- und Mittelschullehrer*innen: Gemessen an der Besoldung in A 13 bei den Gymnasiallehrer*innen, Realschullehrer*innen, Berufsschullehrer*innen und Sonderpädagog*innen arbeiten sie von diesem Tag an bis zum Ende des Kalenderjahres unentgeltlich ….

Die Forderung, Lehrkräfte aller Schularten gleich zu bezahlen, findet gerade wachsenden gesellschaftlichen Zuspruch. Das hat in Bayern die Unterstützung der GEW-Forderung durch Freie Wähler, SPD, Grüne und Die Linke bei den Kundgebungen vor drei Wochen ebenso gezeigt wie jetzt die einstündige Debatte im Bayerischen Landtag über die Attraktivität des Lehrberufs. Der Bayerische Elternverband (BEV) unterstützt ebenso diese Forderung der GEW.

Andere Bundesländer sind bereits weiter: Landauf landab beschließen Landesregierungen gerade erste Schritte zu A 13 als Eingangsbesoldung für voll ausgebildete Lehrer*innen, getrieben auch vom massiven Lehrkräftemangel, vor allem an Grund- und Mittelschulen. Das Land Berlin bezahlt bereits seit dem 1. August auch Grundschullehrkräften A 13. Nordrhein-Westfalen hat das für 2018 angekündigt. Auch in Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es inzwischen Verbesserungen in Richtung einer gerechteren Bezahlung in allen Schularten. Die bayerische Staatsregierung muss hier ebenfalls aktiv werden.

Die GEW fordert bundesweit eine Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A 13 beziehungsweise für Tarifbeschäftigte auf E 13. Trotz gleichwertiger Arbeit erhalten Grund- und Mittelschullehrkräfte in Bayern weniger Gehalt als die Gymnasiallehrer*innen, Realschullehrer*innen, Berufsschullehrer*innen oder Sonderpädagog*innen. Während diese im Regelfall nach den Entgeltgruppen A 13 (E 13) entlohnt werden, ist im Grund- und Mittelschulbereich trotz einer höheren Anzahl von Pflichtstunden die Besoldung nach A 12 (E 12) Standard. Lediglich ein Teil der dort Beschäftigten erhält, abhängig von dienstlichen Beurteilungen, eine Zulage oder A 13. Die Arbeit als Grund- und Mittelschullehrer*in muss attraktiver gestaltet werden.

„Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen an den Grund- und Mittelschulen ein höheres Pflichtstundenmaß haben und auch noch weniger bezahlt bekommen. Wir fordern gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit!", so Martina Borgendale, stellvertretende Vorsitzende der GEW Bayern.

Ein Gutachten der GEW zur Besoldung von Grundschullehrkräften belegt insbesondere im von Frauen dominierten Grundschulbereich eine mittelbare Geschlechtsdiskriminierung. Es gibt noch immer eine Geringschätzung von vermeintlich „natürlicher“, „weiblicher“ Tätigkeit mit Kindern und eine Geringschätzung der Pädagogik gegenüber der Fachlichkeit. Beides muss überwunden werden: „Auch an Bayerns Grundschulen gilt leider immer noch, dass „typische“ Frauenberufe im Schnitt schlechter bezahlt werden. Dabei werden doch gerade im Grundschulbereich entscheidende Grundsteine für den schulischen Erfolg von Kindern gelegt“, sagt Kathrin Frieser, Mitglied im Landesvorstand der GEW Bayern und selbst Grundschullehrerin.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an
Frau Kathrin Frieser, Tel. 0175/61 84 98 1 oder an Frau Martina Borgendale, Tel. 0151/12 43 00 97 oder an Herrn Bernhard Baudler, Tel. 089/54 40 81-21, Mail bernhard.baudler@gew-bayern.de

V.i.S.d.P.: Elke Hahn, Geschäftsführerin, Schwanthalerstraße 64, 80336 München, 089 / 544081-0

Frauke Gützkow - JA13 (Foto Stefanie Kulisch)