Betreuungsgeld gekippt - jetzt in Kitaqualität investieren!
Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe sehen keine Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Die GEW schlägt vor, die frei werdenden Gelder schnell in die Kita Qualität zu investieren.