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Die GEW Bayern stellt allen Referendar*innen bzw. Lehramtsanwärter*innen für ihre jeweilige Schulart Broschüren zum Einstieg ins Referendariat zur Verfügung. Diese findest du hier.

Auch das Bayerische Kultusministerium hat die Informationen zum Vorbereitungsdienst übersichtlich dargestellt. Diese findest du hier

Dennoch stellen wir in den Veranstaltungen zum Referendariat immer wieder fest, dass die Studierenden vor Beginn ihres zweiten Ausbildungsabschnitts zahlreiche Fragen haben. In einem FAQ haben wir einige dieser beantwortet. Wir ergänzen und verändern diese Fragen fortwährend. 

Mitglieder können sich gerne an den zuständigen Gewerkschaftssekretär wenden. Die Kontaktdaten finden sich unten. 

Versicherung

Ausland & Standortwechsel

Ja! Informationen findet man auf den jeweiligen Seiten der Kultusministerien der Bundesländer.

Es kommt drauf an, wann du wechseln möchtest. Ein Wechsel während des Referendariats ist quasi nicht möglich. Nach bestandenem Referendariat ist das in der Regel kein Problem.

Verbeamtung

Das Referendariat ist grundsätzlich nur im Beamtenverhältnis auf Widerruf möglich, das ausschließlich für die Zeit des Referendariats abgeschlossen wird. Später muss man sich nicht verbeamten lassen. Man kann auch im Angestelltenverhältnis arbeiten. Allerdings verdient man als verbeamtete Lehrkraft mehr, hat Anspruch auf eine staatliche Beihilfe zur privaten Krankenversicherung statt Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und erhält statt Rente eine Pension, die etwas höher ist. 

Nach dem Ref wirst du „Beamter auf Probe“. In der Regel wirst du dann nach2 Jahren auf Lebenszeit verbeamtet. Die Probezeit kann bei sehr guter Leistung verkürzt, unter bestimmten Gründen (längere Krankheitsphasen) aber auch verlängert werden. 

Ja! Man kann sich jederzeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen. Beamten werden nach einer Beendigung des Beamtenverhältnisses von Amts wegen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Informationen dazu können für Mitglieder beim zuständigen Gewerkschaftssekretär eingeholt werden. 

Chronische Krankheit & amtsärztliche Untersuchung

Kann man, ja. Da kommt es immer auf den Einzelfall an.

Man muss wahrheitsgemäß antworten. Mach dich zum Experten für dich selbst. Wenn du Sorgen hast, lass dich im Vorfeld als GEW Mitglied beraten oder wende dich an deinen Personalrat. Grundsätzlich gilt: Es gibt viele Mythen, der größte Teil wird verbeamtet. 

Einsatzort & Wunschschule

Man kann mehrere Wunschorte im jeweiligen Regierungsbezirk angeben. Hier kommt es auch auf die Schulart an. Im Grund- und Mittelschulbereich gelingt es sehr häufig wohnortnah eingesetzt zu werden. Beim Gymnasium spielen auch Seminarschulen und die Fächerverbindungen eine Rolle. 

Da wird nicht gepokert. Man gibt im Prozess die Wunschorte an und wird dann entsprechend zugeteilt. Siehe oben. Wende dich als GEW-Mitglied bei konkreten Rückfragen gerne an unseren zuständigen Gewerkschaftssekretär (für Mitglieder)

Es gibt im Internet Listen der Seminarschulen (Gymnasium: https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/seminarausbildung/ oder für Realschulen: https://www.realschulebayern.de/realschule/realschule-suchen/seminarschulen-suchen/)

Die Seminarschulen für den Grund- und Mittelschulbereich und Förderschulbereich finden sich im Internet. Da es keine gepflegte Seite gibt, bei der dir Daten aktualisiert werden, verzichten wir hier auf einen Link. 

 

Zwischentätigkeit & zeitlicher Rahmen

Pauschal ist das nicht zu beantworten. Zwischen E6 und E13 ist alles möglich. Kommt auf deinen Abschluss, die Schulform etc. an. Viele erhalten nach dem Studium (zwischen Ref und Studium) E11 (TV-L).

Gerne Kontakt zum zuständigen Gewerkschaftssekretär aufnehmen (für Mitglieder). 

Gewerkschaft und politische Betätigung

Na klar. Und zwar ganz viel. Erlaubt ist es sowieso (der Großteil unserer Mitglieder ist verbeamtet). Infos und warum es wichtig ist, findest du hier: https://www.gew.de/11-gute-gruende 

Natürlich darfst du das! Alle in der Verfassung verankerten Grundrechte wie z.B. die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelten grundsätzlich auch für Beamte. Aber sie müssen bei politischen Betätigungen eine gewisse Mäßigung und Zurückhaltung wahren. Die GEW ruft immer wieder zur Beteiligung an Demos auf. Ohne die hätten wir z.B. niemals A13 für alle Lehrämter erreicht!
Was Beamte dürfen und nicht dürfen, findest du u.a. im Beamtenstatusgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html

 

 

Kontakt
Sebastian Jung
Gewerkschaftssekretär im Organisationsbereich Schule (Nordbayern)
Adressec/o GEW Sozialpädagogisches Büro, Kornmarkt 5-7
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 23426742
Mobil: 0160 6972565