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Das Problem

Das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung der Kollegin G. wird gegenüber der letzten Re­gelbeurteilung heruntergesetzt. Vermutlich, weil sie sich als Personalrätin für die berechtigten Belange eines Kollegen eingesetzt hat.

Dem Kollegen M. wird Einsicht in seine Personalakte verwehrt. Diese gehe ihn nichts an, wird ihm mitgeteilt.

Gegen die Kollegin S. werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, weil sie ihrer Auf­sichtspflicht nicht nachgekommen sei.

Rechtsschutz für Mitglieder der GEW Bayern

Die GEW räumt dem Rechtsschutz einen hohen Stellenwert ein. Gerade bei juristischen Aus­einandersetzungen ist es für das Mitglied von entscheidender Bedeutung, dass es auf die Erfahrungen und die materiellen Hilfen einer solidarischen Gemeinschaft zurückgreifen kann. Dabei geht es nicht allein um die Vertretung vor Gericht, sondern vor allem um die Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Interessenkonflikten im Vorfeld von Rechtsstrei­tigkeiten. Oft gelingt es, Prozesse zu vermeiden, ohne dass Kolleg:innen ihre Forderungen zurücknehmen müssen.

Jedes GEW-Mitglied genießt grundsätzlich Rechtsschutz bezüglich dienstrechtlicher oder ande­rer berufsbezogener Streitigkeiten. Solche sind z. B. Widerspruch gegen Disziplinarverfahren, dienstliche Beurteilungen, unberechtigte Anordnung von Mehrarbeit, unzulässige Eingriffe der Schulleitung in den Verantwortungsbereich der Lehrer:in, Überprüfung der Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge, Eingruppierung usw.

Zunächst ist es ratsam, sich an die GEW-Kolleginnen und -Kollegen auf Kreis- oder Bezirksebene sowie den Personalrat zu wenden, diese sind meist mit den Verhältnissen am betreffenden Arbeitsplatz am besten vertraut. Lässt sich jedoch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, stellt das Mitglied einen Antrag und die GEW übernimmt gemäß den Rechts­schutzrichtlinien das Kostenrisiko des Rechtsstreits (Einzelheiten unter www.gew-bayern.de). Auf Wunsch und nur mit Zustimmung der betroffenen Kolleg:in können prozessbegleitende Maßnahmen ergriffen werden (Presseerklärung, Landtagsanfrage u. a.).

Um in der juristischen Auseinandersetzung qualifizierte Hilfe anbieten zu können, beschäftigt die GEW Bayern Volljuristen als hauptamtliche Rechtsschutzsekretäre.

Tipps für die Praxis

Wenden Sie sich in Angelegenheiten, die außerhalb von Rechtsschutz nicht gelöst werden

konnten, an die Landesrechtsschutzstelle.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr, Telefon 089 54408125

Weitere Informationen:

rechtsstelle(at)gew-bayern(dot)de

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Bayern

Neumarkter Str. 22, 81673 München

089 544081-0, info(at)gew-bayern(dot)de, www.gew-bayern.de