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Das Problem

»Im Rahmen einer externen Evaluation fand bei mir ein Unterrichtsbesuch statt. Gehen die Erkenntnisse aus diesem Besuch in meine nächste dienstliche Beurteilung ein?«

»Was geschieht mit den Evaluationsberichten?«

Die Rechtslage im Überblick

Das Kultusministerium hat sich mit der externen Evaluation ein Instrument zur Überprüfung von Schule geschaffen. Mit Artikel 113c BayEUG ist auch eine gesetzliche Grundlage gege-ben.1 Die Schule als Organisation soll dabei im Mittelpunkt stehen, nicht die Bewertung der einzelnen Lehrkraft. Die genauere Ausgestaltung der externen Evaluation bayerischer Schulen findet sich beim Landesamt für Schule.2

Die Auswahl der Schulen erfolgt durch freiwillige Meldung, nach dem Zufallsprinzip (Stich-probenziehung) oder durch Auswahl der Schulaufsicht.

Zusammensetzung des Evaluationsteams

Ein Evaluationsteam setzt sich aus drei schulischen Evaluator:innen und einem nichtschulischen Teammitglied zusammen. Als schulische Evaluator:innen sind Lehrkräfte derselben Schulart tätig, zu der die jeweils zu evaluierende Schule gehört. Sie verfügen u. a. über Erfahrungen in den Bereichen Schulmanagement, Unterrichtsentwicklung und Schulentwicklung. Als nichtschulische Evaluator:innen sind Vertreter:innen der Wirtschaft und Eltern ehrenamtlich tätig. Die Teams sind organisatorisch der jeweiligen Schulaufsicht zugeordnet. Methodisch und inhaltlich wird ihre Arbeit von der Qualitätsagentur betreut

Aufgaben des Evaluationsteams

Das Evaluationsteam verschafft sich durch die Analyse der Ergebnisse einer standardisierten Befragung von Lehrkräften, Schüler:innen und Eltern (bzw. Ausbilder:innen bei Berufsschulen) und von der Schule gelieferter Daten sowie durch Unterrichtsbeobachtungen und Interviews mit Vertreter:innen der am Schulleben beteiligten Gruppen ein möglichst umfassendes Bild von der Qualität einer Schule.

Qualitätsbereiche

Es werden vor allem die Qualität von Unterrichts- und Erziehungsprozessen sowie von schulischen Organisationsprozessen untersucht und bewertet. Vier sog. Module systematisieren diese Prozesse als Kernaufgaben von Schule. Diese sind: Modul A »Lehren und Lernen«, Modul B »Persönlichkeit stärken«, Modul C »Schule leiten«, Modul D »Professionell handeln«. Neben den genannten Modulen werden die Rahmenbedingungen der Einzelschule und die Ergebnisse der schulischen Arbeit erfasst und beschrieben. Weitere bildungspolitisch aktuell relevante Themen wie »Heterogenität«, »Digitalisierung« und »Ganztag« finden als sog. Querschnittsthemen ebenfalls Berücksichtigung.

Wie läuft eine externe Evaluation ab?

Vorbereitungsphase (Schuljahresbeginn)Auswahl der Schulen
Terminvereinbarungen

Vorstellungsprozess

ca. acht Wochen vor Besuch

Organisationsgespräch
Vorstellungskonferenz
Datenerhebung vor dem SchulbesuchDokumentenanalyse
Befragungen
Datenerhebung während
des Schulbesuchs
Unterrichtsbeobachtungen
Interviews und Schulhausrundgang
Berichterstellung

Analyse aller Daten

Bewertung von Anforderungen

Abschlussphase

Berichtübermittlung vorab

ggf. Stellungnahme der Schule

Auftaktveranstaltung zur Weiterentwicklung

Nach der externen EvaluationZielvereinbarung mit Schulaufsicht Schulentwicklungsprojekt

Wie geht es nach der externen Evaluation weiter?

Die »Auftaktveranstaltung zur Weiterentwicklung« ist das zentrale Bindeglied zwischen Evaluation und Schulentwicklung. Ziel der Besprechung ist es, mit Unterstützung durch Schulentwick-lungsmoderator:innen die Ergebnisse und Empfehlungen des Evaluationsberichts im Abgleich zu reflektieren. Anschließend kann das weitere Vorgehen zur Identifizierung und Priorisierung von Handlungsfeldern mit Einbindung der Schulgemeinschaft festgelegt werden. Darauf aufbauend schließt die Schulaufsicht mit der Schule Ziel- und Handlungsvereinbarungen. Die Zielerreichung wird dann wiederum durch eine interne Evaluation überprüft.

Tipps für die Praxis

Wende dich an den Personalrat, falls für deine dienstliche Beurteilung Beobachtungen aus der Evaluation herangezogen werden. Fordere zusammen mit weiteren Kolleg:innen im Kommentar der Schule zum Evaluationsbericht auch deutliche materielle Verbesserungen für eure Arbeitsbedingungen.

Was die GEW dazu meint

Die Schulaufsichtsbehörden setzen Evaluationsgruppen ein. Es gibt keine Ausschreibung. Die Zielvereinbarungen liegen hauptsächlich im Bereich (schulinterne) Fortbildungsmaßnahmen, Teambildung und Umorganisation schulischer Abläufe. Die Bereitstellung von Förderstunden, zusätzlichem Personal und einer besseren Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln bleibt die Ausnahme.

Die GEW fordert, dass sich die Schulen selbst evaluieren und bei Bedarf von sich aus institutionell unabhängige und nicht weisungsgebundene Schulentwicklungsexpert:innen für eine externe Evaluation holen. Diese muss auf die Entwicklungsprobleme der Einzelschule bezogen sein und darf nicht dem Vergleich von Schulen dienen. Soweit auch die Wirksamkeit der pädagogischen Angebote im Ganztagesbereich in Kooperation von Jugendhilfe und Schule zum Gegenstand von Evaluierung wird, muss sichergestellt werden, dass nicht nur Expert:innen aus der Schulentwicklungsforschung, sondern auch aus der Sozialpädagogik und der Erzie­hungswissenschaft hinzugezogen werden.

Außerdem sollten in Zeiten des massiven Lehrkräftemangels nicht auch noch Lehrer:innen in Evaluationsteams gebunden und die Schulen mit zusätzlicher Arbeit belastet werden.3 Insbesondere wenn dieser zusätzliche Aufwand zu keiner Qualitätssteigerung in Schule und Unterricht führt.

von Ruth Brenner

Landeshauptstadt München

Evaluation gibt es bei den städtischen Schulen auch, aber in ganz anderer Form.

Quellen:

1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

2 www.las-bayern/content/abt2/r4/evaluation_durchführung_begleitung.html

3 KMS vom 04.07.2019 Wiederaufnahme der externen Evaluation an Bayerns Schulen im Schuljahr 2019/2020