Eine unfaire dienstliche Beurteilung, falsche Eingruppierung oder sogar Kündigung? Die Landesrechtsstelle berät dich und kann Rechtsschutz gewähren, wenn nötig bis in die letzte Instanz, vorausgesetzt, du bist Mitglied der GEW Bayern und zahlst den satzungsgemäßen Beitrag.
Neben den für die Prüfung des Falles erforderlichen Unterlagen stellst du einen formellen Rechtsschutzantrag. Das Formular erhältst du bei der Landesrechtsstelle oder der Landesgeschäftsstelle.
Für eine reine Beratung durch die Landesrechtsstelle muss kein Rechtsschutzantrag gestellt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs, aber auch nach Dringlichkeit, die sich vor allem aus laufenden Fristen ergeben kann, bearbeitet.
Rechtsschutz wird grundsätzlich nicht bewilligt für Verfahren oder Anwaltsvertretungen, die ohne vorherige Mitwirkung der GEW-Rechtsschutzstelle eingeleitet wurden.
Leider lässt sich dies nicht immer zur Deckung bringen. Die Auslegung rechtlicher Vorschriften und Gesetze kann zwischen Betroffenen und Behörden und auch zwischen Gerichten verschiedener Instanzen erheblich voneinander abweichen.
In Rechtsfragen, bei denen sich die Rechtsprechung, das heißt, die Auffassung vor allem der Obergerichte, in einer bestimmten Richtung verfestigt hat, kann man dies, auch durch immer neue Klagen vor Gericht, nicht mehr ändern.
Es wäre eine nutzlose Verschwendung unserer Mitgliedsbeiträge, wenn wir ohne völlig neue Argumente in solchen Sachen unsere Mitglieder weiter prozessieren lassen würden.
Diese Umstände können dann dazu führen, dass die GEW-Rechtsschutzstelle deinen Antrag ablehnen muss. Dafür erhoffen wir dein Verständnis.
Telefonische Rechtsberatung:
Mo und Do von 13:00 - 16:00 Uhr
Neue Telefonnummer: 089 54 40 81-25
(Bitte Mitgliedsnummer angeben.)
E-Mail: Rechtsstelle(at)gew-bayern(dot)de
(Bitte nötige Unterlagen im pdf-Format anfügen.)