Bereitschaftsdienst keine vergütungspflichtige Mehrarbeit
Für Lehrkräfte ist Bereitschaftsdienst an der Schule nicht als zusätzliche Arbeitszeit zu bewerten. Ihre Wochenarbeitszeit ergibt sich nicht aus der Pflichtstundenzahl, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen festgestellt.