Bundesverfassungsgericht weist VBL-Klagen zurück
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im April 2010 zwei Klagen zu den VBL-Startgutschriften rentenferner Jahrgänge nicht zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG hat die Zurückweisung in beiden Fällen mit zwei wesentlichen Argumenten begründet.