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Stellungnahme

Zur Änderung des Hochschulgesetzes

Die GEW Bayern hat heute vor dem Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtags eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) abgegeben.

Foto: Kay Herschelmann

Dr. Eduard Meusel, Sprecher der Landesfachgruppe Hochschule und Forschung, legte darin dar, wie sich die GEW die künftige Hochschulgesetzgebung in Bayern vorstellt.

Die bayerische Hochschule der Zukunft muss eine durch und durch demokratische Hochschule sein. In ihr müssen sich alle, die am wissenschaftlichen Prozess beteiligt sind  – von den Studierenden über die Promovierenden, die wissenschaftlichen wie auch die nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten, die Lehrbeauftragten bis hin zu den Professor*innen –, einbringen und gemeinsam über die Zukunft der Hochschule mitbestimmen können. Daher fordert die GEW, nicht nur die vollumfängliche Vertretung von Wissenschaftler*innen durch den Personalrat, die Einrichtung eines eigenen Personalrats für die studentischen Beschäftigten sowie die Wiedereinführung einer verfassten Studierendenschaft, sondern ebenso eine Viertelparität in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung, wie sie beispielsweise in Thüringen bereits praktiziert wird.

Darüber hinaus muss die Hochschule der Zukunft allen Menschen zu allen Zeiten gleichermaßen offen stehen und die gesamte Vielfalt der Gesellschaft abbilden. Diese Diversität muss etwa durch die Einrichtung von Anlaufstellen für Diskriminierungserfahrung und der Bestellung von entsprechenden Beauftragten sowie durch die Verankerung von Schutznormen in das künftige Hochschulgesetz sichergestellt werden. Außerdem bekennt sich die GEW zum Prinzip des ‚lebensbegleitenden Lernens' und fordert eine Verlängerung der Regelstudienzeiten, die sich an den tatsächlichen Erfahrungen orientiert. Auch die Übergangshürden zwischen einer beruflichen und akademischen Bildung sowie zwischen den verschiedenen Hochschulformen müssen abgebaut werden.

Nicht zuletzt zählt zur Diversität der Hochschulen auch eine breite Fächervielfalt. Daher brauchen kleine Fächer, insbesondere aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, einen gesetzlichen Schutz. Ebenso benötigen sie aber eine den Hochtechnologie- und MINT-Fächern gleichberechtigte ideelle wie materielle Förderung durch die öffentliche Hand. Nur durch einen offenen Diskurs aller Fächer untereinander können Innovationen in der Wissenschaft entstehen und kann eine ernstgemeinte inter- und transdisziplinäre Forschung betrieben werden.

Scharfe Kritik äußert die GEW Bayern hingegen an den vermeintlichen Plänen der bayerischen Staatsregierung für eine Reform des BayHSchG nach dem Leitbild der sogenannten ‚unternehmerischen Hochschule'. Ein solches Leitbild ist zu einseitig auf die Bedürfnisse von Hochschulen mit vorwiegend technischer Ausrichtung abgestimmt. Die Förderung von Wissenschaften aus dem Hochtechnologie- und MINT-Bereich ist zwar wichtig, darf aber nicht auf Kosten der kleinen Fächer, speziell aus dem geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich, gehen. Dies würde zu einer erheblichen Verarmung der Wissenschaftslandschaft in Bayern führen.

Ebenso ist die vorgesehene einseitige Stärkung der Hochschulleitungen sowie der Hochschulräte höchst kritisch zu beurteilen. Nicht nur dass dadurch den gewählten Vertreter*innen der akademischen Selbstverwaltungsgremien ihnen zustehende Kompetenzen entzogen und auf diese Weise Mitbestimmungsrechte ausgehebelt werden. Es ist sogar fraglich, ob eine solche Stärkung überhaupt mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen vereinbar wäre.

Schließlich sind auch die angestrebte stärkere Kooperation von Hochschulen mit privaten Unternehmen sowie die geplante Freiheit zu unternehmerischer Eigeninitiative der Hochschulen entschieden abzulehnen. Diese gehen nicht konform mit dem grundgesetzlichen Gebot der Wissenschaftsfreiheit, welches nicht von ökonomischen Interessen ausgehebelt werden darf. Die Lösung kann auch hier nur sein: Den Hochschulen muss von Seiten des Staates eine höhere Grundfinanzierung zukommen, nicht nur um auf diese Weise mehr unbefristete Beschäftigung zu schaffen, sondern auch um die Freiheit der wissenschaftlichen Betätigung zu wahren. Nur durch eine solide staatliche Finanzierung lässt sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen langfristig sichern.

Die GEW Bayern hält den Plänen der Staatsregierung zu einer ‚unternehmerischen Hochschule' daher ihr eigenes Leitbild der bayerischen Hochschule der Zukunft entgegen:

Die Bayerischen Hochschulen – kontrovers und kritisch, divers und demokratisch!

Die vollständige Stellungnahme der GEW Bayern finden Sie in der dowloadspalte.

 

 

Kontakt
Eduard Meusel
Vorsitzender Landesfachgruppe Hochschule und Forschung, Leitungsteam Gewerkschaftliche Bildungsarbeit