Schulbeginn
Was ist nun mit schwangeren Lehrkräften?
Mal wieder reibt man sich bei der GEW Bayern aufgrund der Informationspolitik des Kultusministeriums verwundert die Augen.
In den Medien macht nach den Aussagen von Kultusminister Piazolo die Schlagzeile die Runde, dass schwangere Lehrkräfte unter Umständen wieder in Präsenz unterrichten können. Bislang gab es ein betriebliches Beschäftigungsverbot („Betretungsverbot“) aufgrund fehlender belastbarer Aussagen zu den möglichen Folgen einer Coronainfektion für Schwangere. Die Arbeit musste aus dem Homeoffice erfolgen, auch der freiwillige Einsatz war nicht möglich.
Das soll sich laut Aussagen von Kultusminister Piazolo nun ändern. Der Presse teilte er mit, dass das Betretungsverbot bald fallen wird. „Bayerns Kultusministerium hebt zu Beginn des neuen Schuljahres das Betretungsverbot auf“, schreibt die Süddeutsche Zeitung am 13. September 2022. Das ärgert Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern und Mitglied im Hauptpersonalrat:
„Wir wissen im Hauptpersonalrat und in den örtlichen Personalräten von nichts. Es gibt bislang kein Schreiben an die Schulen und meiner Kenntnis nach auch keinen wissenschaftlichen Standpunkt, der ein erhöhtes Risiko ausschließt. Allerdings erreichen uns in den Personalräten jetzt natürlich die Anfragen von Betroffenen, die nicht wissen, wie sie vorgehen sollen. Und außer, dass wir das auch nicht wissen, können wir kaum etwas sagen. Hier handelt das Kultusministerium unprofessionell. Das ist ärgerlich.“
Man ist die desolate Informationspolitik des Kultusministeriums mittlerweile ja beinahe schon gewohnt. Dennoch ist es absolut nicht nachvollziehbar, warum am ersten Schultag des neuen Schuljahres die Presse mit so einer Information gefüttert wird.
„Das ist unverständlich. Die Planungen sind jetzt durch, die Stundenpläne stehen. Diese Information an die Presse verunsichert und verwirrt. Sowas muss gegen Ende des Schuljahres intern kommuniziert werden, damit alle Beteiligten planen und beraten können, bevor man das öffentlich macht. Ob und wann schwangere Lehrkräfte wieder freiwillig in Präsenz arbeiten können, ist außerdem überhaupt nicht klar. Bislang gilt weiterhin das Betretungsverbot“,
sagt Ruth Brenner, ebenfalls Mitglied im Hauptpersonalrat. „Das wirkt eher wie politischer Aktionismus, was Piazolo da macht. Wichtig ist, sollte das Ganze konkret werden, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mütter und ihrer Kinder im Vordergrund stehen. Schwangere Beschäftigte sollten sich nicht unter Druck setzen lassen. Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht und auch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung sollte unbedingt eingefordert werden. Auskunft gibt das Arbeitsmedizinische Institut AMIS.“