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Pressemitteilung Nr. 16 / 2024 vom 06. Juni 2024

Protest gegen geplantes Bundeswehrgesetz am 7. Juni in München – GEW Bayern unterstützt Initiativen gegen bayerisches Gesetzesvorhaben und prüft Klage

Gegen das von der Staatsregierung geplante Bundeswehrgesetz regt sich Widerstand. Die GEW Bayern unterstützt studentische Proteste letzten Samstag in Erlangen und am morgigen Freitag in München. Sollte der Landtag das Gesetzesvorhaben verabschieden, will die Bildungsgewerkschaft den Klageweg beschreiten.

Für Freitag, den 7. Juni 2024 rufen Studierende und Angestellte der Ludwig-Maximilian-Universität, der Technischen Universität München, der Hochschule München und der Katholischen Stiftungshochschule München zu einer Demonstration durch das Münchner Uni-Viertel auf. Im Aufruf zum Protestzug, der von der GEW Bayern unterstützt wird, zeigen sich die Hochschulangehörigen bestürzt über den drohenden Eingriff in die Autonomie und Selbstverwaltungsstrukturen bayerischer Hochschulen und betonen:

„In Zeiten von Krieg und Rechtsruck sollten friedenswissenschaftliche Ansätze in Forschung und Lehre gestärkt und finanziert werden, anstatt Grundsätze der politischen Bildung über Bord zu werfen und die Hochschulen zu Werkzeugen von Armee und Verteidigungsministerium zu machen. Wir wollen mit unserem Protest zeigen, dass wir damit nicht einverstanden sind.“

 

Den ganzen Aufruf finden Sie hier:

https://www.gew-bayern.de/veranstaltungen/detailseite/muenchen-demonstration-gegen-das-geplante-bundeswehr-gesetz

 

Für die Bildungsgewerkschaft werden Martina Borgendale, Landesvorsitzende der GEW Bayern, und Christiane Fuchs, politische Geschäftsführerin des Bund demokratischer Wissenschaftler:innen (BdWi), auf der Auftaktkundgebung um 17 Uhr am Bernd-Eichinger-Platz in München sprechen.

 

Der Demonstrationszug startet nach der Auftaktkundgebung am Bernd-Eichinger-Platz und zieht durch das Uni-Viertel vor das Siegestor in die Nähe der LMU.

 

Die GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale lehnt den Bayerischen Sonderweg ab:

„Die Idee eines ‚Kooperationsgebots‘ läuft dem bundespolitischen Trend der letzten Jahre in den einzelnen Ländern zuwider. So haben Länder wie Bremen und Thüringen im Gegenteil sogenannte ‚Zivilklauseln‘ in ihre Hochschulgesetze aufgenommen, die in Hinblick auf das Wohl und die Würde des Menschen die wissenschaftlichen Einrichtungen zu einer ausschließlich zivilen, d. h. friedlichen Ausrichtung von Forschung und Lehre anhalten. Die restlichen Länder machen den wissenschaftlichen Einrichtungen keine Vorgaben, womit sie ihnen ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) zugestehen. Der hochschulpolitische Ansatz im Entwurf des Ministerrats für ein bayerisches Bundeswehrgesetz ist daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“

 

Christiane Fuchs begründet den politischen Widerstand gegen das Bayerische Gesetzesvorhaben im Kontext der intensivierten Militarisierung:

„Wir erleben aktuell eine enorme Zunahme kriegerischer Konflikte weltweit. Wer meint, dass wir nachhaltigen Frieden mit noch mehr Militarisierung erkämpfen können, ist auf dem Holzweg. Bayern sollte stattdessen deutlich mehr in Friedens- und Konfliktforschung investieren und hier eine Vorreiterrolle entwickeln.“

 

Weitere Redebeiträge sind von den Fachschaftsvertreter:innen David Prokosch, Paul Bachmann und Ronja Fink angekündigt. Für die ver.di-Betriebsgruppe an der Technischen Universität München spricht Christiane Albert.

 

Zum weiteren Umgang mit dem geplanten Gesetzesvorhaben für ein Bayerisches Bundeswehr-Gesetz erklärt Martina Borgendale:

„Die bisherige Debatte um das Gesetzesvorhaben spiegelt die kontroversen Positionen zu Aufrüstung und Militarisierung innerhalb unserer Gesellschaft kaum wieder. Dabei ist bei so einem Thema Kontroversität geboten. Wir vermissen diese in der bisherigen Gesetzesberatung und sind gespannt auf die baldige Beratung im federführenden Landtagsausschuss.

Wir erwarten, dass sich mit unseren Argumenten gegen das Gesetzesvorhaben sachlich auseinandergesetzt wird. Für den Fall einer klanglosen Beschlussfassung des Gesetzesvorhabens prüfen wir eine Eingabe über den Petitionsausschuss und prüfen zusammen mit der Rechtsanwältin und ehem. MdL Adelheid Rupp den Klageweg.“

 

Die Beratung im federführenden Landtags-Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen ist für kommenden Dienstag, den 11. Juni 2024, ab 9:45 Uhr vorgesehen.

Kontakt
Martina Borgendale
Vorsitzende
Adresse Neumarkter Straße 22
81673 München
Telefon:  089 544081 – 17