Das Verwaltungsgericht München hat am 8. Januar einer Klage von sechs Schulkindern gegen den Freistaat Bayern voll umfänglich stattgegeben. Seit Schulbeginn im September war ihnen der Be-such der regulären Schule verweigert worden. Sie wurden auf die "besonderen" Klassen im Transitzentrum Manching/Ingolstadt verwiesen, wo nur eine Art Rumpfunterricht angeboten wird. Diese Gruppen sind eingerichtet für ausländische Kinder, deren Deutschkenntnisse noch nicht für den regulären Unterricht ausreichen. Das ist bei den betroffenen Kindern nicht der Fall. Sie haben bereits vorher erfolgreich die Schule außerhalb des Abschiebelagers besucht.
Mit einer einstweiligen Verfügung bestimmte das Gericht, dass die Sprengelschulen diese sechs Schulkinder jetzt in ihren Unterricht aufnehmen müssen, zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahres.
Das CSU-Schulministerium, die Regierung von Oberbayern und die Sprengelschule haben dieses Urteil eigenartig missverstanden. Als die Kinder am 23. Januar zur Schule gingen, wurde ihnen von der Schulleitung, nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern und dem Ministerium, der Schulbesuch verweigert: Sie wurden wieder heimgeschickt.
Hubert Heinhold, Anwalt der Schulkinder, bewertet dies als eindeutig rechtswidrig und hat daher Vollstreckungsanträge beim Gericht gestellt, um das Urteil auch umzusetzen. Die CSU-Staatsregierung macht inzwischen, richtigerweise, aber deutlich zu spät, einen Rückzieher: Das Kultusministerium teilte der GEW mit, dass die sechs Kinder "ab nächster Woche" in die reguläre Schule gehen könnten und der Freistaat keine Rechtsmittel mehr einlegen werde.
"Mit dem Urteil wird das Vorhaben der Staatsregierung durchkreuzt, für Flüchtlingskinder in dis-kriminierender Weise nur diese Art Rumpfunterricht im Lager anzubieten", so Anton Salzbrunn, Vorsitzender der GEW Bayern. Man könne nicht einmal in Bayern so offensichtlich das Kindeswohl zweifelhaften flüchtlings- und wahlpolitischen Manövern unterordnen. Die Gewerkschaft fordert, wie der Bayerische Flüchtlingsrat, alle beteiligten Schulbehörden auf, den Besuch der Sprengelschule für die Kinder aus Manching und für alle Kinder und Jugendlichen in vergleichbaren Fällen ab sofort zu ermöglichen. "Alles andere ist klar rechtswidrig und geschieht auf dem Rücken der Kinder."
Das Kultusministerium versuchte, sich auf eine Änderung des bayerischen Schulgesetzes zu stützen, die mit dem sogenannten Bayerischen "Integrationsgesetz" zum 1. 8. 17 in Kraft trat. Hubert Heinhold, Anwalt der Kinder, rügt die einschlägige Vorschrift im Schulgesetz grundsätzlich: Sie verstößt gegen höherrangiges Recht, wie Grundgesetz, EU-Grundrechtecharta, UN-Kinderrechtskonvention und Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Die Gerichtsverfahren wurde über den Bayerischen Flüchtlingsrat initiiert und von der GEW Bayern und verdi Bayern unterstützt. Landesflüchtlingsräte arbeiten mit pro Asyl und GEW
auch in der Initiative "Schule für alle" zusammen. (http://kampagne-schule-fuer-alle.de) Das Fazit der Beteiligten: "Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme."
Rückfragen gerne an: Bernhard Baudler, T. 089/54 40 81-21, bernhard.baudler@gew-bayern.de
V.i.S.d.P: Elke Hahn, Geschäftsführerin GEW Bayern, elke.hahn@gew-bayern.de; Tel.: 0171-6760000