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Coronoavirus

Prüfungen im Schulbereich: Vernunft und Augenmaß ist angebracht!

Die Bildungsgewerkschaft GEW plädiert dafür, dass die verantwortlichen Stellen, gerade in einer Krisenzeit, wie sie uns der Coronavirus beschert, besondere Regelungen finden und so handeln, dass Niemandem ein Nachteil entsteht.

Das Coronavirus breitet sich aus. Der beste Schutz: Regelmäßig und gründlich die Hände waschen. (Foto: colourbox.de)

Gestern gab das Kultusministerium die Richtlinien für die Übertrittszeugnisse der Grundschulen bekannt. Leider muss man feststellen, dass schon hier jegliches Augenmaß fehlt. „Die Ausgabe der Übertrittszeugnisse wird vom 4. Mai auf den 11. Mai 2020 verlegt. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte die notwendige Zeit, nach Ostern zum gewohnten Unterrichtsalltag zurückzukehren“, so das Kultusministerium.

„Allein diese Aussage zeugt von pädagogischem Unverständnis! Eine Woche! Nach einer solchen Ausnahmesituation in den gewohnten Unterrichtsalltag zurückzukehren, bedeutet zuerst auf die emotionale Situation der Schüler*innen einzugehen und dann die unterschiedlichen Arbeitsergebnisse zu überprüfen“, findet Ruth Brenner, Sprecherin der Landesfachgruppe Grund- und Mittelschulen der GEW Bayern und ergänzt: „Jedem wird klar sein, dass die Arbeitsergebnisse der „Homeschool“ sehr unterschiedlich sein werden und es einiger Zeit bedarf, bis in den Klassen wieder ein weitgehend einheitliches Level erreicht ist. Das gilt für alle Schüler*innen egal an welcher Schule und in welcher Jahrgangsstufe.“

Die Übertrittszeugnisse werden am 11. Mai ausgegeben. Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13. März 2020 erzielten Noten. Die Schülerinnen und Schüler können ab dem 27. April 2020 bis zum neu angesetzten Termin für das Übertrittszeugnis am 11. Mai 2020 an weiteren drei freiwilligen Proben teilnehmen. Die Eltern können entscheiden, ob die Ergebnisse der drei freiwilligen Proben in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in die Durchschnittsnote einfließen. Ein Blick in den Kalender und es wird klar, dass das fast unmöglich ist.

Dazu Kathrin Frieser, Grundschullehrerin und Mitglied des GEW-Landesvorstands: „In nur 6 Tagen sollen also 3 Proben geschrieben werden. Wann die inhaltliche Vorbereitung auf die Proben stattfinden soll, ist fraglich. Schüler*innen und Lehrer*innen der 4. Klassen werden mit solchen Anordnungen unter Druck gesetzt. Die Durchschnittsnote aus den drei Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde (Stand 11.März) einschließlich der Übertrittsempfehlung sowie eine kurze Bemerkung über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes reichen vollkommen aus um ein Übertrittszeugnis zu erstellen.“

Die GEW fordert - zumindest in dieser Ausnahmesituation - die Übertrittsentscheidung den Erziehungsberechtigten zu überlassen.

In Zeiten in denen das Lernen aller Kinder und Jugendlichen im Freistaat auf die Elternhäuser übertragen wurde, geht die Schere zwischen Bildungsgewinner*innen und Verlierer*innen weiter auf.

Die GEW fordert das Kultusministerium auf, die ungleichen Bedingungen des Lernens in diesen Wochen auch bei der Erstellung aller Abschlussprüfungen zu berücksichtigen und erwartet, dass bei weiteren Richtlinien zu Prüfungen und sonstigen Bewertungen pädagogisch sinnvoll gehandelt wird. Dazu gehört auch die Möglichkeiten des Ausfalls von Prüfungen oder den Rückgriff auf Jahresfortgangsnoten zu diskutieren.

Dazu Christiane Wagner, Mitglied der GEW-Landesfachgruppe: „Prüfungsinhalte müssen den veränderten Lernbedingungen angepasst werden. Lerninhalte, die nicht im schulischen Unterricht vermittelt wurden, dürfen nicht Teil der Abschlussprüfungen sein, denn die häuslichen Voraussetzungen sind zu verschieden. Während die einen Schüler*innen auf eigenen Laptops oder PCs sich die Lerninhalte mit Hilfe elterlicher Unterstützung erschließen können, fehlt anderen diese Unterstützung und sie lernen neue Inhalte auf den Bildschirmen ihrer Smartphones.“