Zum Inhalt springen

PM Nr. 36 vom 20. Dezember 2017: Die GEW Bayern fordert ein Ende der Einschränkungen des Rechts auf Bildung für Flüchtlinge, besonders in den Abschiebelagern des Freistaats

Der Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW Bayern, Anton Salzbrunn, stellte heute in München angesichts der aktuellen Proteste im Transitlager Deggendorf klar: „Das Recht auf Bildung ist unteilbar. Dieses Grundrecht gilt nicht nur für Deutsche oder anerkannte Flüchtlinge, es gilt für alle Menschen! Kindern und Jugendlichen dies vorzuenthalten, wie es die bayerische Staatsregierung in den Abschiebelagern Manching/Ingolstadt, Bamberg oder Deggendorf tut, ist schlicht verantwortungslos.“

Das Recht auf Bildung ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus allgemeines Menschenrecht und bundesdeutsches Recht. Der GEW-Landesvorsitzende Anton Salzbrunn ergänzte: „Diese Rechtslage gilt auch in Bayern und damit auch in den sogenannten ‚Transitzentren‘ in Manching oder Deggendorf.“

In Deggendorf verweigerten dieser Tage aus Protest 44 Kinder und Jugendliche den Besuch des minimalistischen Unterrichts im Transitlager, da ihnen der Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen verwehrt wird. Sechs Kindern aus dem Lager Manching wird seit Beginn des Schuljahres der weitere Besuch ihrer Klassen in regulären Schulen in Ingolstadt verweigert – obwohl sie gut deutsch sprechen und dort im letzten Schuljahr gute Zeugnisse erhielten. Die entsprechende Vorschrift im sogenannten bayerischen „Integrations“-Gesetz spricht von gesonderten Unterrichtsgruppen für schulpflichtige Kinder in den Lagern. Der Bayerische Flüchtlingsrat und der von ihm beauftragte Fachanwalt beurteilen diese Gesetzesänderung ebenso wie die GEW Bayern als verfassungswidrig. Daher läuft aktuell, auch mit Unterstützung der GEW Bayern, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht München für die Familien dieser schulpflichtigen Kinder - für ihr Recht auf Rückkehr in ihre regulären Schulklassen.

Die GEW Bayern fordert ein Ende der aktuellen Einschränkungen des Rechts auf Bildung in Bayern. Daher protestiert die Bildungsgewerkschaft auch mit einer laufenden Unterschriften-Aktion gegen die Instrumentalisierung von Lehrer*innen und Schulbeschäftigten als Abschiebehelfer*innen und fordert die Freilassung des Berufsfachschülers Zia Z. aus der Abschiebehaft. Die GEW Bayern sieht mit sehr großer Sorge die zunehmenden Fälle, in denen ausbildungswilligen Flüchtlingen die Unterhaltsleistungen komplett gestrichen werden. Es könne nicht angehen, dass der Abbruch einer Ausbildung an der Berufsfachschule mit der Wiedergewährung von Leistungen „belohnt“ werde und Schüler*innen, die weiter ihre schulische Ausbildung absolvieren wollen, ohne Geld da stehen  und auf Spenden von Ehrenamtlichen angewiesen sind. Vielleicht hilft hier bei der CSU-Staatsregierung etwas mehr Besinnlichkeit und Nachdenken über die Lage der Weihnachtsfamilie vor 2000 Jahren.

 

Rückfragen gerne an:

Bernhard Baudler, Tel.  089 / 54 40 81 – 21 (-0), Mail: bernhard.baudler(at)gew-bayern(dot)de

oder an Anton Salzbrunn, Tel.  0176 / 65 54 40 36

 

V.i.S.d.P: Elke Hahn, Geschäftsführerin GEW Bayern, elke.hahn(at)gew-bayern(dot)de; Tel.: 0171-6760000