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PM Nr. 30 vom 13. November 2017: Solidarität mit den Lehrbeauftragten in Bayern

Die GEW Bayern bekundet Solidarität mit den Lehrbeauftragten der bayerischen Musikhochschulen, die am heutigen Montag bayernweit zu Demonstrationen und einem Marsch zum Bayerischen Landtag aufgerufen haben, um damit auf ihre prekäre Situation aufmerksam zu machen.

Die GEW Bayern kritisiert den Umstand, dass Lehrbeauftragten trotz der elementaren Bedeutung, die sie mittlerweile für das Lehrangebot der Hochschulen einnehmen, keine entsprechende finanzielle und rechtliche Stellung zukommt. Neben einer unverhältnismäßig geringen Vergütung sind Lehrbeauftragte durch ihr spezielles Dienstverhältnis von zahlreichen Arbeitnehmerrechten (z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Mindestlohn) sowie der Mitbestimmung und Interessensvertretung am Arbeitsplatz ausgeschlossen.

Wir fordern daher:
- eine deutliche Anhebung der Lehrauftragsvergütung analog zu den Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbA) mit Berücksichtigung der Zeiten für Vor- und Nachbereitung, Prüfungsabnahme sowie Verwaltungsaufgaben,
- eine vollwertige Mitgliedschaft für Lehrbeauftragte an den Hochschulen (inkl. aktivem wie passivem Wahlrecht zu den Gremien der akademischen Selbstverwaltung),
- eine gesetzlich festgeschriebene Vertretungsmöglichkeit von Lehrbeauftragten durch den Personalrat,
- eine Umstellung der einseitigen Bestellung von Lehrbeauftragten auf von beiden Seiten geschlossene Honorarverträge (inkl. festgeschriebenen Ausfallgebühren u. ä.),
- eine Anpassung der Verordnung über die Einstellungsvoraussetzungen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (ELbAV), die den Lehrbeauftragten grundsätzlich eine Anstellung als LfbA ermöglicht,
- langfristig eine Überführung der Lehrbeauftragten in reguläre Beschäftigungsverhältnisse und eine gesetzliche Verpflichtung der Hochschulen zur Erstellung von Personalentwicklungsplänen.

Weiterführende Informationen:
Stellungnahme der GEW Bayern vor dem Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtags zur prekären Situation der Lehrbeauftragten vom 5. Juli 2017:

www.gew-bayern.de/fileadmin/media/images/by/Wissenschaft/20170705_Stellungnahme_Lehrbeauftragte.pdf


Resolution der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen:

www.bklm.org/aktuelles/346-bayern-resolution-der-bklm-2017.html

Rückfragen an:
huf@gew-bayern.de

V.i.S.d.P.: Elke Hahn, Geschäftsführerin, Schwanthalerstraße 64, 80336 München, 089 / 544081-0