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PM 19 vom 14. Juni 2018: GEW Bayern zu den Folgen des Urteils zum Beamtenstreikverbot

GEW Bayern: Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Beamtenstreik setzt Kultusminister Sibler noch eins drauf Die Europäische Menschenrechtskonvention gesteht Beamt*innen, die nicht hoheitlich tätig sind, ein Streikrecht zu.

Daher ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfestigung eines Streikverbots für alle Beamt*innen ein Schlag gegen Menschenrechte und Demokratie.

Mehr noch: Den öffentlichen Dienst und besonders die Schulen nur dann als verlässlich zu bezeichnen, wenn beamtete Lehrkräfte tätig sind, wie es Kultusminister Sibler in seiner jüngsten Verlautbarung macht, ist ein Schlag ins Gesicht aller Angestellten im öffentlichen Dienst und nicht zuletzt auch der angestellten Lehrerinnen und Lehrer beim Freistaat. Die verlässliche Schule wird massiv gefährdet durch den Lehrkräftemangel und die Personalpolitik der Staatsregierung  –  und nicht durch ein Koalitionsrecht der Beschäftigten.

 

Mit dem Urteil wurde die Chance vertan, etwas für die längst überfällige Modernisierung des Beamtenrechts zu tun. Das Gericht beruft sich auf die hergebrachten Grundsätze des Beamtenrechts und die jahrzehntelang gewachsene Rechtsprechung. Um eine Abschaffung des Beamtentums war es ohnehin nicht gegangen. „100 Jahre nach dem Ende der Monarchie, der Gründung des Freistaats und der Begründung des modernen deutschen Arbeitsrechts wäre es endlich an der Zeit gewesen für ein Ende des Streikverbots für Beamtinnen und Beamte. Wenn es um die Durchsetzung höherer Löhne und besserer Arbeitsbedingungen geht, manifestiert dieses Urteil die Spaltung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst“, kommentiert der bayerische GEW-Landesvorsitzende Anton Salzbrunn das Urteil. „Das Kultusministerium als Dienstherr wäre gut beraten, dieser Spaltung entgegen zu wirken“, so Salzbrunn.

 

Mit dem Urteil wird die bisherige Rechtsprechung festgeschrieben und ein Rückschritt ins vergangene Jahrhundert gemacht. Das Verfassungsgericht meint in seiner Urteilsbegründung: Es spreche vieles dafür, dass das Streikverbot für Beamt*innen zu den tragenden  Grundsätzen der Verfassung gehöre und daher auch mit einer „Ewigkeitsgarantie“ gegen jede Änderung ausgestattet sei. Damit würde dieses Streikverbot auf eine Ebene mit der Menschenwürde und den Grundprinzipien wie Demokratie, Rechts- und Sozialstaat gehoben. Völlig zu Recht wurde dies in der Süddeutschen Zeitung kritisiert: „Beamtenrecht geht vor Menschenrecht.“

Dass das Verfassungsgericht im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht auch keine Kollision zwischen deutschem und internationalem Recht sieht, ist schon bemerkenswert. Die GEW wird das Urteil eingehend prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheiden.