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GEW sieht weiter Nachholbedarf beim Mindestlohn in der Weiterbildung

Neuer Mindestlohn in der Weiterbildung ab 1. Januar 2016 | GEW sieht weiter Nachholbedarf – HonorardozentInnen unberücksichtigt Pressemitteilung Nr. 18 vom 4. Dezember 2015 Der Mindestlohn für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der beruflichen Weiterbildung soll am 1.1.2016 von 13,35 auf 14,00 Euro steigen - immerhin um 4,9 %. Ein Jahr später dann auf 14,60 Euro, also um weitere 4,3 %. Damit hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt, den die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erreicht hatte. Er gilt für alle Bildungsträger, die überwiegend Kurse für Leistungsempfänger der Arbeitsagenturen und Jobcenter durchführen.

Für viele Beschäftigte ist das eine längst überfällige Steigerung. Trotzdem ist das Niveau für Beschäftigte mit Hochschulstudium nach Ansicht der GEW Bayern noch viel zu niedrig. Und er gilt nur für fest angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die große Gruppe der Honorarlehrkräfte geht weiterhin leer aus. Sie müssen von geringen Honoraren ihre Sozialversicherung selbst tragen. Bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder gar Weihnachtsgeld bekommen sie nicht. Haben sie keine Arbeit, bleibt häufig nur der Hartz-IV-Antrag, denn Arbeitslosenversicherung gibt es für sie nicht. Daher sind für Integrationskurse kaum noch qualifizierte Lehrkräfte zu finden. Wer „Deutsch als Fremdsprache“ studiert hat, wandert oft in andere Berufsbereiche ab. Daran ändert auch der neue Mindestlohn leider nichts.

„Die jetzige Erhöhung ist trotzdem ein kleiner Fortschritt für bessere Bezahlung in dieser Branche“ so Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW in einer ersten Stellungnahme. Und weiter: „Die Beschäftigten sollten trotzdem schauen, ob in der Januar-Lohnabrechnung die neue Untergrenze eingehalten wird. Im Zweifelsfall können sie sich an die GEW wenden.“ Salzbrunn fordert die Bundesregierung auf, endlich Regelungen zu schaffen, die auch die freiberuflichen Lehrkräfte besser stellt. Von den Weiterbildungseinrichtungen fordert er, nun auch die Honorare für die freiberuflichen Lehrkräfte anzuheben.
30 € Honorar je Unterrichtsstunde zuzüglich einer paritätischen Beteiligung an den Beiträgen zur Sozialversicherung wäre das Mindeste. Dies entspräche angesichts zusätzlicher Kosten und Risiken bei Honorarlehrkräften etwa dem neuen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche.

Für die GEW Bayern ist die Situation in der öffentlich finanzierten Weiterbildung auch nach der Erhöhung weiterhin ein Skandal und bildungspolitisch ein Offenbarungseid.

Rückfragen:

Erwin Denzler, GEW Bayern, Tel. 0151/18147351
Anton Salzbrunn, GEW Bayern, Tel: 0176/65544036

V.i.S.d.P.: Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender GEW Bayern, Schwanthaler Str. 64, 80336 München, Tel. 0176 65544036