Zum Inhalt springen

GEW Bayern zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Urteil ist umgehend umzusetzen!

Pressemitteilung 02 / 2010

GEW Bayern zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Urteil ist umgehend umzusetzen!

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßt das heutige Urteil des Bundesver-fassungsgerichts, das zu einer längst überfälligen Korrektur der bisherigen Berechnungsme-thode der Hartz-IV-Sätze für Erwachsene, aber vor allem für Kinder führen wird.

Dazu Gele Neubäcker, Vorsitzende der GEW Bayern: „Unsere Forderung, die pauschale Festlegung des Kinderregelsatzes für Hartz IV-Bezieher aufzugeben und den Kinderregelsatz zu erhöhen, scheint damit erfüllt. Endlich wird anerkannt, dass Kinder keineswegs einen geringeren Bedarf haben, als Erwachsene. Auch die unglaubliche Situation, dass z. B. ein Mittagessen in einer Ganztagsschule mit drei Euro mehr kostet, als einem Kind für den ganzen Tag für Ernährung zusteht, wird es hoffentlich bald nicht mehr geben. Allerdings verbessert sich die Situation der etwa 160 000 Kinder in Bayern, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben müssen, nur zum Teil. Diese Kinder sind nach wie vor auf Grund ihrer sozialen Herkunft in ihren Rechten auf umfassende Bildung, auf Gesundheit und auf kulturelle Teilhabe eingeschränkt. Deshalb wiederholen wir unsere Forderung nach einer grundsätzlichen Rücknahme der Hartz-Gesetze, die eine weitere Zunahme von Armut und Ausgrenzung nicht verhindern konnten. Wir fordern eine aktive Politik, die soziale Ungleichheit abbaut. Eine solche Politik ist finanzierbar: Erhöhung der Körperschaftsteuer und des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer, Wiedereinführung der Vermögenssteuer, gerechte Erbschaftssteuer ohne Schlupflöcher für Vermögende sind nur einige Beispiele!“

V.i.S.d.P. Elke Hahn, Geschäftsführerin, Schwanthalerstraße 64, 80336 München (0171 676 0000)