„Brückenangebote“, wenn gewünscht auch noch während der Ferien, „individuelle Diagnostik und Lernstandsfeststellung (…) bereits zum Ende des Schuljahres“, „das spezifische Förderangebot (…) sichtbar im Stundenplan ausgewiesen“ und viele weitere Direktiven – insgesamt auf 13 Seiten. Und wenn eine Schule auf die Idee kommen sollte, sich die Unterrichtsorganisation durch eine Zusammenlegung von Religions- und Ethikunterricht zu erleichtern, wird vorsorglich schon mal darauf hingewiesen, dass dies „nicht verfassungskonform“ sei.
Es stellt sich die Frage, wann Lehrkräfte, Schulleitungen und Verwaltungsangestellte eigentlich mal Urlaub nehmen dürfen. Viele arbeiten seit Fasching durch – im Distanz- und Präsenzunterricht und in der Notbetreuung. Daneben Fortbildungen zur Handhabung von Videotools, Online-Lernplattformen und Padlets.
Auch die Frage, wie sie alle Schüler*innen erreichen können, treibt viele Kolleg*innen um. Dazu das Ministerium: „Der Einrichtung von Möglichkeiten zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedarfen, z. B. aufgrund von inklusiver Beschulung, wegen schlechter Deutschkenntnisse, aus Risikogruppen oder aus bildungsfernen Elternhäusern kommt eine besondere Bedeutung zu.“ Hilfestellungen? Fehlanzeige!
Anstatt die Beschäftigten an den Schulen immer mehr in die Überlastung zu treiben, sollte sich das Ministerium schleunigst an die Erledigung der eigenen Hausaufgaben machen:
Aus Sicht der GEW sollte das Kultusministerium die unterrichtsfreie Zeit nutzen, um diese großen Aufgaben endlich anzugehen und nicht die Kolleg*innen durch immer neue Anweisungen auch in den Ferien unter Druck zu setzen.
Bei Fragen wenden sich gerne an
Ruth Brenner, Tel. 0172 / 96 00 30 6, Mail: ruthbrennerpr.(at)gmx(dot)de und
Johannes Schiller, Tel. 09123 / 9 66 73 46, Mail: johannes.schiller(at)gew(dot)bayern