Jetzt behauptete Minister Spaenle zum Schulbeginn an den Berufsschulen: „Die Schulpflicht ist an den Ausbildungsvertrag gekoppelt, wir beschulen die Jugendlichen ohne.“ Tatsache aber ist: Die Schulpflicht an den bayerischen Berufsschulen ist nicht an einen Ausbildungsvertrag gebunden. (Artikel 35 Erziehungs- und Unterrichtsgesetz). „Die Aussage des Ministers ist schlicht falsch“, sagte Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der GEW, am Dienstag in München. Es fehlten Berufsschulplätze für mehrere Tausend Flüchtlinge. „Warum kann die Staatsregierung dies nicht einfach zugeben und eine Überforderung eingestehen?“, fragte Salzbrunn. Beschönigung sei das eine, doch falsche Tatsachen zu verbreiten, gehe eindeutig einen Schritt zu weit.
Die GEW Bayern fordert die Staatsregierung (insbesondere das Finanzministerium) auf, alles zu unternehmen, damit in Bayern Schulgesetz, Verfassung und Menschenrechtskonventionen eingehalten werden. Gute Bildung für alle ist ein Menschenrecht.
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