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Bildung aber sicher

GEW: Kita-Leitungen sind kein verlängerter Arm der Gesundheitsämter!

Die GEW Bayern reagiert auf den neuesten Newsletter des Familienministeriums, in dem weitreichende Änderungen angekündigt werden.

Mit einem Newsletter kündigt das Familienministerium am Mittwoch, den 03. Februar an, dass weitreichende Änderungen zu den Regelungen zur Quarantäne und Kontaktnachverfolgung in Kitas kommen werden. Das Gesundheitsministerium habe dies angekündigt und mit den überwiegend milderen Krankheitsverläufen begründet. Die GEW Bayern ist erschüttert über die Preisgabe jedes Schutzgedankens bei Kindern, deren Familien sowie den Beschäftigten.

Erst ab mehr als 20 Prozent infizierter Kinder innerhalb der letzten fünf Tage sei nach dem Newsletter künftig von einer „Häufung von Fällen“ auszugehen. Die Gesundheitsämter würden bis dahin keine Kontaktnachverfolgung mehr ausüben. Bei einer solchen Häufung von Fällen sollen die Träger künftig die Gruppe eigenständig schließen und nicht auf die Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes warten. Zuständig seien die Träger, doch können diese die Kita-Leitungen mit der Entscheidung beauftragen.

Gerd Schnellinger von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert das Vorge­hen des Gesundheitsministeriums scharf: „Bei 25 Kindern in einer Gruppe soll also erst ab sechs infizierten Kindern überhaupt etwas unternommen werden. Angesichts der völlig unzureichenden Test-verfahren führt das unweigerlich dazu, dass Ausbrüche viel zu spät bemerkt und sich mit dieser Welle die Allermeisten infizieren werden. Kita-Leitungen sollen nun den verlängerten Arm der Gesundheitsämter spielen und sich schon mal in die Ausführungsverordnung zur Isolation einlesen, um künftig entscheiden zu können, welche Kinder trotz Schließung der Gruppe die Kita in anderen Gruppen besuchen können. Von den Eltern seien Nachweise zu verlangen. Ich bin etwas sprachlos angesichts solch weltfremder Ideen.“

 

Zum Hintergrund:

Im Epidemiologischen Bulletin vom 02.11.2021 begründet das Robert-Koch-Institut ausführlich, warum wir unsere Kinder schützen müssen. Zu viele Folgen der Infektion seien noch unklar: „Aufgrund dieser heterogenen Datenlage kann das Ausmaß langfristiger gesundheitlicher Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion derzeit nicht eindeutig bewertet werden. Solange diese wichtige Frage nicht geklärt ist, sollten Kinder der Gefahr einer Infektion nicht unnötig ausgesetzt werden.“ (S. 4). Empfohlen werden diverse Schutzmaß­nahmen wie Testverfahren, Kontaktnachverfolgung, Luftfilter, feste Gruppen, damit die Einrichtungen offengehalten werden können.

 

Zur Ausnahmeregelung für Kinder, die von der Schließung ausgenommen werden können, schreibt das Familienministerium wörtlich:

„Gemäß Nr. 2.1.1.2 AV Isolation sind von der Quarantänepflicht ausgenommen:

  • Zweifach Geimpfte („frisch Geimpfte“ ab 15. Tag bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung)
  • Genesene („frisch Genesene“ ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach positivem PCR-Test)
  • Genesene nach PCR-bestätigter Infektion und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt)
  • Personen mit spezifischem Antikörpernachweis und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt)
  • Geimpfte mit mindestens einer Impfung, die danach von einer COVID-19-Erkrankung
  • genesen sind (zeitlich unbegrenzt)
  • Geboosterte mit 3 Impfungen (zeitlich unbegrenzt)“
Kontakt
Gerd Schnellinger
stellvertretender Vorsitzender, Bereich Sozialpädagogische Berufe
Mobil:  0179 42 59 064
Kontakt
Christian Gündling
Kita-Leitung
Privat:  0170 71 41 953