Streichung der Faschingsferien
GEW Bayern ruft Lehrkräfte zur Abrechnung der Mehrarbeit auf
Aus Sicht der GEW handelt es sich nun um schriftlich angeordnete Mehrarbeit. Wir raten nun allen Lehrkräften, die geleistete Arbeit geltend zu machen.
Das Kultusministerium hat entschieden, dass die Faschingsferien ausfallen. Trotz mehrerer Petitionen, Offenen Briefen von Eltern, Schülern und Lehrkräften und Gegenstimmen aus der Opposition bleibt das Ministerium bei seiner Meinung.
Ursprünglich war die Streichung der Ferien damit begründet, dass der „ausgefallene“ Unterricht in Präsenz nachgeholt werden soll. Ob Schulen ab nächster Woche wieder im Präsenzunterricht starten werden darf zum jetzigen Zeitpunkt zumindest bezweifelt werden. Die Gewerkschaft bleibt bei ihrer Forderung: Der Distanzunterricht ist für alle Beteiligten anstrengend und Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte benötigen dringend eine Pause. Auch wenn die GEW nicht davon ausgeht, dass sich das Kultusministerium hier noch bewegt, rät sie allen Lehrkräften, die zusätzliche Arbeit zumindest als Mehrarbeit geltend zu machen.
Dazu die GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale: „Wir stimmen nicht mit der Aussage unseres Dienstherren überein, dass es sich beim Unterrichten während der Faschingsferien nicht um angeordnete Mehrarbeit handelt. Lehrkräfte unterrichten jetzt gemäß Dienstanweisung eine Woche mehr als ursprünglich geplant. Deshalb empfehlen wir allen Lehrerinnen und Lehrern in Bayern, einen Antrag auf Vergütung von Mehrarbeit zu stellen.“
Die Bildungsgewerkschaft hat ein entsprechendes Infoblatt mit einem Vordruck eines solchen Antrags erstellt. Dieses ist hier zu finden.
81673 München
Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe, Sonderpädagoge
Im HPR für die Gruppe der Lehrer*innen an Förderschulen und Schulen für Kranke