Klage gegen den Freistaat
GEW Bayern reicht Beschwerde ein
Nachdem das Verwaltungsgericht München vergangene Woche die Klage- und Antragsbefugnis der GEW abgelehnt hat, hat die Bildungsgewerkschaft nun beschlossen gegen diese Ablehnung Beschwerde einzureichen.
Gerade jetzt ist ein Verbandsklagerecht aus Sicht der GEW notwendiger denn je.
Die Position der GEW ist klar: In einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite muss eine Gewerkschaft die Möglichkeit haben sich effektiv für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitglieder einzusetzen. Deshalb muss der Antrag der GEW, gemäß den Empfehlungen des RKI auch an Schulen einen Mindestabstand von 1,5 m bei einem Inzidenzwert größer 50 zu ermöglichen, zugelassen werden! Daher wird die Bildungsgewerkschaft GEW die Ablehnung des Verwaltungsgerichts nicht akzeptieren und hat den Fachanwalt Rainer Roth beauftragt Beschwerde gegen die Ablehnung einzulegen.
Dazu Martina Borgendale, stellevertretende Landesvorsitzende: „Wir kämpfen weiter für den notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer Kolleg*innen und gleichzeitig für ein Verbandsklagerecht. Der Schritt zum BayVGH ist nur folgerichtig. Auf halber Strecke aufzugeben, ist für uns keine Option!“
Die GEW geht davon aus, dass noch vor Weihnachten die nächste Instanz angerufen wird und hofft auf eine schnelle Entscheidung. Der Schutz von Schüler*innen und Lehrkräften hat oberste Priorität und muss gewährleistet sein.
81673 München
91054 Erlangen
Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe, Sonderpädagoge
Im HPR für die Gruppe der Lehrer*innen an Förderschulen und Schulen für Kranke