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Gesundheitsschutz

GEW Bayern: FFP2-Masken für Schulen!

Eine Studie des Max-Planck-Instituts ergab: FFP2-Masken können das Infektionsrisiko drastisch reduzieren. In staatlichen Behörden und in Bereichen des öffentlichen Lebens gilt eine FFP2-Maskenflicht, an Schulen nicht. Viele Lehrkräfte schützen sich selbst mit Masken. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW) fordert von der Staatsregierung die Bereitstellung von FFP2-Masken für alle staatlich Beschäftigten.

Bei korrekt getragener FFP2-Maske sinkt das Risiko, sich mit Covid19 zu infizieren, rapide, fanden Forscher*innen des Max-Planck-Instituts heraus. Die Ergebnisse sind in einer neuen Studie nachzulesen. Das neue Maskenschutzkonzept für Behörden spricht ebenfalls von zu tragendenden „FFP2 oder gleichwertigen Masken“, wenn mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen das Infektionsrisiko nicht ausreichend reduziert werden kann. Konkret müssen in Behörden Beschäftigte Masken tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und keine angemessene Lüftung möglich ist. Die Kosten für die Masken muss gemäß Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber tragen.

In Schulen und Kitas scheinen diese Sicherheitsmaßnahmen nicht notwendig zu sein. „Es ist immer noch unverantwortlich, wie mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz umgegangen wird. Die Regeln, die außerhalb gelten, spielen in Bildungseinrichtungen scheinbar keine Rolle. Gefährdungsbeurteilungen finden kaum statt, fehlende Luftfilter oder Lüftungsanlagen und kalte Zimmer werden hingenommen. FFP2-Masken als letzte und persönliche Maßnahme kaufen sich die Beschäftigten selbst. Wir fordern die zuständigen Ministerien auf, sich als Arbeitgeber an das Arbeitsschutzgesetz und die Corona-Arbeitsschutzverordnung zu halten und den Beschäftigten Masken zur Verfügung zu stellen oder die Kosten zu übernehmen“, fordert Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW und Mitglied im Hauptpersonalrat.

Ruth Brenner, ebenfalls Mitglied im Hauptpersonalrat, bekräftigt die Forderung: „Wir sind es leid, immer wieder die gleichen Forderungen zu stellen. Bereits im November 2020 mussten wir um Masken kämpfen (siehe PM 64 v. 30.11.2020). Wer Bildungseinrichtungen offen halten will, darf nicht immer nur vom Gesundheitsschutz sprechen, sondern muss sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und allen staatlich Beschäftigten zertifizierte Masken zur Verfügung stellen.“

Hintergrundinformationen

Pressemitteilung vom November 2020

Studie des Max-Planck-Instituts

Kontakt
Florian Kohl
stellvertretender Vorsitzender, Bereich Schule
Mobil:  0170 362 33 61
Kontakt
Ruth Brenner
Mitglied im Hauptpersonalrat
Mobil:  0172 9600306

GEW Fachgruppe Grund- und Mittelschule, Förderlehrerin

Im HPR für die Gruppe der Lehrer*innen an Grundschulen und Mittelschulen