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Pannenstart bei der bayerischen Hochschulreform

Bayern schafft Hilfskräfte an Hochschulen ab

Zum Jahresbeginn 2023 trat in Bayern das neue „Hochschulinnovationsgesetz“ in Kraft. Dabei muss von einem regelrechten Pannenstart gesprochen werden.

Wie nun bekannt wurde, hat es der Gesetzgeber versäumt, in das neue Hochschulgesetz die bislang an bayerischen Hochschulen bestehenden Personalkategorien der Studentischen bzw. Wissenschaftlichen Hilfskräfte (SHK/WHK) aufzunehmen. Für die Hochschulen bedeutet dies, dass es seit Jahresbeginn keine gesetzliche Grundlage mehr zur Einstellung von „Hilfskräften“ gibt.

„Trotz über zweijähriger Arbeit am neuen Hochschulgesetz vergisst das Wissenschaftsministerium kurzerhand eine komplette Personalgruppe. Das zeigt, wie unausgegoren die Hochschulreform mit ihren falschen Schwerpunktsetzungen auf ‚unternehmerischen Hochschulen‘ von Beginn an war“, kommentiert Christiane Fuchs, Mitglied im Landesvorstand der GEW Bayern, den neuesten Fauxpas des Bayerischen Wissenschaftsministeriums.

Was den Personalabteilungen der Hochschulen erst einmal Kopfzerbrechen dürfte, könnte für die betroffenen Beschäftigten auch eine Chance bieten: Hilfskräfte mit laufendem Arbeitsvertrag könnten nun unter den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen und somit einen deutlich besseren Stundenlohn erhalten. Bislang sind SHKs und WHKs explizit vom Tarifvertrag ausgenommen und erhalten vielerorts Stundenlöhne, die sich am Mindestlohn orientieren oder nur knapp darüber liegen. Gewerkschaften und die bundesweite Initiative „TVStud“ fordern daher seit Jahren einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte.

„Schon lange fordern studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gerechte Löhne und eine Bezahlung nach Tarifvertrag. Bayern sollte die Panne nun als Anlass nehmen, um einen Tarifvertrag für alle studentischen und wissenschaftlichen Beschäftigten zu erwirken“, fordert Eduard Meusel, Sprecher der Landesfachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Bayern.

Die GEW Bayern rät den vom Wegfall der Hilfskraft-Personalkategorien Betroffenen, sich zeitnah rechtliche Beratung zu holen und die Möglichkeit nach einer Bezahlung nach TV-L zu prüfen. Gewerkschaftsmitglieder können sich kostenfrei bei den Rechtsabteilungen ihrer jeweiligen Gewerkschaft beraten lassen.

Kontakt
Eduard Meusel
Vorsitzender Landesfachgruppe Hochschule und Forschung, Leitungsteam Gewerkschaftliche Bildungsarbeit